Handbuch zur Regensburger Verbundklassifikation : Materialien zur Einführung / herausgegeben von Bernd Lorenz ; mit Beiträgen von Renate Achenbach, Katharina Boll-Becht, Ines Häusler, Veronika Plößnig, Gerald Peichl und Naoka Werr. – 3., überarbeitete Auflage. – Wiesbaden: Harrassowitz, 2017. – XIII, 229 Seiten. – (Beiträge zum Buch- und Bibliothekswesen ; Band 61). – ISBN 978-3-447-10830-0 : EUR 72.00
Neun Jahre nach dem Erscheinen der 2. Auflage (2008) legt Bernd Lorenz – bis 2013 als Fachbereichsleiter im Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern tätig – die 3., überarbeitete Auflage seines „Handbuchs zur Regensburger Verbundklassifikation“ vor. Wie sehr dem Autor das Thema Klassifikation im Allgemeinen und die Regensburger Verbundklassifikation (RVK) im Besonderen auch im Ruhestand noch am Herzen liegt, zeigt nicht zuletzt die Tatsache, dass er auch die Bibliografie zur RVK auf der Website der UB Augsburg weiterhin pflegt und aktuell hält.1 In seiner Regensburger Zeit war Lorenz selbst als Verbundkoordinator für die RVK tätig; er darf deshalb als ausgewiesener Kenner der Materie in der Theorie wie in der Praxis gelten.
Trotz der umfangreichen Online-Präsenz der RVK2 erscheint eine monografische Publikation über diese Klassifikation weiterhin sinnvoll – zumal bestimmte Bereiche des RVK-Portals nur für (zahlende) Mitglieder der RVK-Community zugänglich sind, aber beispielsweise nicht für Studierende und Auszubildende, die sich mit dem Thema beschäftigen wollen. Lorenz begründet die Notwendigkeit auch mit „der Dauer des (im Jahr 2014 fünfzigjährigen) Bestehens dieser Klassifikation, der großen und wachsenden Zahl ihrer Anwender – nicht zuletzt wegen Reklassifizierungen – und ihrem, auch supranational zunehmenden Bekanntheitsgrad“ (Vorwort, S. 1).
Tatsächlich gab es gemäß der Angaben im RVK-Portal im August 2017 nicht weniger als 130 (!) anwendende Institutionen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Südtirol und Liechtenstein. Dies sind freilich nur diejenigen, die einen Nutzungsvertrag für die RVK abgeschlossen haben; tatsächlich dürften es also noch einige mehr sein. Das Abschließen von Verträgen mit der UB Regensburg ist übrigens eine der jüngeren Entwicklungen, über die in der neuen Auflage berichtet wird: „Die Ausweitung der DV-Verbundleistungen und damit der Kosten führt dann zur Frage nach Leistung – Gegenleistung und damit zu einem Vertragsverhältnis zwischen der UB Regensburg und den Partnern.“ (S. 28).
Als ein Beispiel für eine bedeutende Bibliothek, die erst in den letzten Jahren zur RVK-Community dazugestoßen ist, wird im Handbuch die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart genannt (S. 28). Der in der jüngeren Vergangenheit zu beobachtende Trend zur Reklassifizierung nach RVK in zahlreichen Bibliotheken – meist ausgelöst durch bauliche oder organisatorische Veränderungen – hätte aber vielleicht noch etwas deutlicher herausgearbeitet werden können. Angesichts der im Mai 2017 verkündeten Entscheidung der Deutschen Nationalbibliothek (DNB), die Anwendung der Dewey-Dezimalklassifikation (DDC) erheblich einzuschränken und ab 2018 nur noch Kurznotationen zu vergeben,3 könnte das Interesse an der RVK nochmals steigen.
Klar ist jedenfalls, dass vor dem Hintergrund der vielen neuen Anwenderbibliotheken eine Neuauflage des Lorenz’schen RVK-Handbuchs dringend geboten war. Das Handbuch erfüllt zwei Funktionen: Zum einen bietet es in den ersten beiden Kapiteln allgemeine Informationen über die Entwicklung und den Stand der RVK, zum anderen gibt es im dritten Kapitel einen Überblick über sämtliche Fachsystematiken der RVK. Das abschließende vierte Kapitel hat eher den Charakter eines Anhangs.4
Es überrascht zunächst, dass der Band im Vergleich zur Vorauflage um über 30 Seiten schlanker ausgefallen ist – und dies, obwohl es erwartungsgemäß an vielen Stellen größere und kleinere Ergänzungen gibt. Jedoch wurde das Werk teilweise auch entschlackt: So waren in der 2. Auflage die Regeln für die Signaturvergabe auf über 40 Seiten vollständig (inkl. aller Anhänge) als Kapitel 4 des Handbuchs abgedruckt worden. Die Neuauflage bietet nun, auf einigen wenigen Seiten, nur noch Auszüge daraus – fraglos eine gute Entscheidung. Denn die Signaturvergabe ist zwar ein wichtiges Thema, da die RVK normalerweise als Aufstellungssystematik zum Einsatz kommt. Doch ist die jeweils aktuelle Fassung dieser Regeln im RVK-Portal frei zugänglich und muss deshalb im Handbuch nicht wiederholt werden. Auch sind nun bei der Darstellung der einzelnen Fachsystematiken einige Schlüssel nicht mehr aufgelistet – beispielsweise die Länderschlüssel in der A-Systematik, die in der Vorauflage 13 Seiten beanspruchten. Außerdem wurde das Layout des Bands überarbeitet und ist jetzt nicht nur gefälliger, sondern auch platzsparender.
Eine weitere Neuerung der 3. Auflage ist, dass außer dem Herausgeber – der weiterhin für das Gros der Texte verantwortlich zeichnet – sechs weitere Kolleginnen und Kollegen zur Feder gegriffen und Beiträge beigesteuert haben: Renate Achenbach, Katharina Boll-Becht, Ines Häusler, Veronika Plößnig, Gerald Peichl und Naoka Werr. Ihre Texte finden sich überwiegend im allgemeinen Teil des Handbuchs, teilweise aber auch in Kapitel 3 bei der Vorstellung der einzelnen Fachsystematiken. Auf einige davon wird im Folgenden noch näher eingegangen. Angesichts der gewachsenen Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wäre ein Autorenverzeichnis eine nützliche Ergänzung gewesen.
Den ersten Hauptteil des Handbuchs bilden, wie schon in den Vorauflagen, die Kapitel 1 („Zur Entwicklung der Aufstellungssystematiken der Universitätsbibliothek Regensburg bzw. der Regensburger Verbundklassifikation (RVK)“) und 2 („Die RVK als Verbundklassifikation“), die zusammen knapp 80 Seiten ausmachen. Die Struktur ist im Wesentlichen beibehalten worden, doch scheint bei der Nummerierung ein Fehler unterlaufen zu sein: Der Abschnitt „Grundlagen und Anfangsentwicklung – vom Haussystem zur Verbundklassifikation“ wird nicht als „1.2.1“ geführt, sondern als „1.2“. Dadurch erscheinen die nachfolgenden Abschnitte (1.2.1 bis 1.2.4) allesamt als Unterordnung von „Grundlagen und Anfangsentwicklung“ (was sich auch im Kolumnentitel widerspiegelt), obwohl sie den Zeitraum bis 2016 abdecken.
Die vom Herausgeber selbst stammenden Texte stimmen in ihrem Grundbestand zumeist wörtlich oder nahezu wörtlich mit der Vorauflage überein. Jedoch wurden sie an vielen Stellen um einzelne Halbsätze, Sätze oder Absätze ergänzt, die sich auf neuere Entwicklungen beziehen. Umgekehrt sind manchmal auch Sätze oder Absätze entfallen oder umgestellt worden. Einige Passagen wurden – entsprechend der Notwendigkeit durch veränderte Verhältnisse – stärker überarbeitet, beispielsweise Kapitel 2.4 (Wichtige Gremien bei der Verbundarbeit).
Dazu kommen neue Texte der zusätzlichen Autorinnen und Autoren. Beispielsweise gibt es nun eigene, größere Abschnitte über die RVK in Österreich (von Veronika Plößnig, S. 28-40) sowie in der Schweiz und Liechtenstein (von Gerald Peichl, S. 40-44); in der 2. Auflage war beides nur auf je etwa einer Seite behandelt worden. Obwohl die Anwendung der RVK in Österreich erst im Jahr 2000 startete, ist sie dort mittlerweile „zur meist verwendeten Aufstellungssystematik“ (S. 29) geworden. Seit 2006 gibt es in der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare (VÖB) eine eigene Arbeitsgruppe RVK, und seit 2009 eine zentrale RVK-Redaktion beim Österreichischen Bibliothekenverbund (OBV). Dass deren Zukunft „derzeit nicht gesichert“ ist (S. 33), ist allerdings besorgniserregend. In der Schweiz begann die RVK-Anwendung schon 1989 (an der Bibliothek der Universität St. Gallen); mittlerweile arbeiten 14 Bibliotheken mit der RVK. Peichl zeigt in seinem lesenswerten Beitrag auch auf, dass größere Abweichungen von der Original-RVK – insbesondere für das Schweizer Recht – eigentlich nicht nötig sind.
Die Darstellung der jüngeren Vergangenheit im allgemeinen Teil macht deutlich, dass sich die RVK in mehrfacher Hinsicht weiterentwickelt hat. Dies betrifft zum einen die organisatorischen Fortschritte bei der kooperativen RVK-Arbeit, die sich u.a. an der Neuausrichtung der Gremien und der Intensivierung des Austauschs mit und unter den Anwenderinnen und Anwendern zeigen. Von 1999 bis 2002 hatte es bereits einmal einen Beirat gegeben. 2015 beschloss man die Wiedereinführung eines solchen Gremiums, insbesondere für übergreifende strategische Fragen (S. 73f.). Gleichzeitig wurde die fachliche Arbeit auf eine neue Grundlage gestellt: Für alle Fachsystematiken werden nun Expertengruppen eingerichtet, die sich vor allem mit Neuvorschlägen befassen sollen (S. 74f.). In einem eigenen Unterkapitel wird – neben den bekannten und geschätzten jährlichen RVK-Anwendertreffen – auch das 2015 gegründete, informelle „Netzwerk Umstieg auf RVK“ behandelt (S. 76). Dieses ermöglicht einen Erfahrungsaustausch sowie kollegiale Beratung unter Bibliotheken, die die RVK einführen wollen.
Auch in technischer Hinsicht hat die RVK in den letzten Jahren bemerkenswerte Fortschritte gemacht, über die vor allem Ines Häusler berichtet (S. 56-58). Hier ist einerseits die Weiterentwicklung der RVK Online zu nennen, deren Funktionalitäten – gerade auch aus Nutzersicht – nach Ansicht der Rezensentin allerdings etwas ausführlicher hätten dargestellt werden können. Weitere wichtige Verbesserungen der jüngsten Zeit waren die Verknüpfung der RVK-Registerbegriffe mit der Gemeinsamen Normdatei (GND) und die Einführung von dauerhaften Identifikatoren für die Systemstellen. Die RVK liegt nun als echte Normdatei vor, die im Format MARC 21 (Teilformat Classification Data, XML-Version) ausgeliefert wird.
Zu computerunterstützten Methoden im Zusammenhang mit der RVK gibt es im Handbuch nur einige kurze Hinweise5 – besser wäre ein eigener Abschnitt dazu gewesen. Zu nennen ist hier insbesondere die „Methode Pfeffer“, die zu einem erheblichen Anstieg der mit RVK erschlossenen Titel in mehreren Verbundkatalogen geführt hat. Über einen entsprechenden Algorithmus werden dabei alle Titeldatensätze, die zu Ausgaben desselben Werks gehören, zu einem Cluster zusammengeführt. Innerhalb dieses Clusters können dann Schlagwörter und RVK-Notationen gepoolt, d.h. zwischen den Manifestationen ausgetauscht werden. Da das Verfahren auch verbundübergreifend funktioniert, ergeben sich teilweise enorme Zuwächse.6 An der UB Mannheim wurde außerdem eine Software entwickelt, mit der die Reklassifizierung größerer Bestände effizient unterstützt wird. Und im HeBIS-Verbund wurden verschiedene Funktionalitäten in die WinIBW eingebunden, die u.a. die Übernahme von RVK-Notationen aus anderen Verbünden und die Signaturbildung erleichtern („Wallstädt-Programm“).
Aus dem ersten Teil besonders hervorgehoben sei noch der kurze, aber höchst instruktive Beitrag von Katharina Boll-Becht über „Herausforderungen für die RVK als Fachklassifikation: Das Beispiel ‚Digital Humanities‘“ (S. 62-65). Diese stellen die traditionell nach Disziplinen geordneten Klassifikationen vor erhebliche Probleme, da sie „stets die Anbindung an ein Fach wie z.B. die Germanistik, die Geschichtswissenschaft, die Archäologie etc.“ brauchen (S. 63). Kann die RVK dafür eine Lösung anbieten? Boll-Becht schlägt vor, für die allgemeine Literatur zu den Digital Humanities im Bereich A (Allgemeines) ein neues Segment einzuführen, die fachspezifischen Anwendungen aber in den einzelnen Fachsystematiken unterzubringen. Dies bedeute zwar, dass die Medien „in einer Fachbibliothek (…) nie zusammen an einem Ort stehen“ würden, doch könne man in einem System wie der RVK Online „eine Art ‚virtuelle Aufstellung‘ für das Fach Digital Humanities (…) generieren“ (S. 65). Das Beispiel zeigt, so Boll-Becht, dass die RVK auch für Medien aus interdisziplinär ausgerichteten Studiengängen geeignet ist, dafür jedoch „technisch innovative Wege“ (S. 65) begangen werden müssten. Problematisch sei allerdings, dass der Bereich A der RVK bereits stark ausgelastet ist.
Auch wenn sich in der Neuauflage des Handbuchs viele zusätzliche Informationen zu den Entwicklungen seit 2008 finden, so sind die Aktualisierungen doch nicht immer ganz konsequent ausgefallen. Besonders augenfällig wird dies bei Kapitel 1.2.4, das die aktuelle Situation der Klassifikation thematisiert, jedoch – genau wie in der 2. Auflage – unter der Überschrift „Stand und Perspektiven 2008“ steht. Entsprechend dem Redaktionsschluss der 3. Auflage hätte dies sicher in „Stand und Perspektiven 2016“ geändert werden müssen. Auch die Rechtschreibung wurde in den übernommenen Texten nicht aktualisiert (daß, Beschluß, paßte etc.). In den meisten neuen Texten wird hingegen nach heutigem Stand geschrieben, und im Beitrag von Gerald Peichl findet sich die Schweizerische Variante ganz ohne „ß“.7 Eine Vereinheitlichung auf die gültige bundesdeutsche Rechtschreibung wäre wünschenswert gewesen.
Kritisch anzumerken ist außerdem, dass die Texte der neuen Autorinnen und Autoren nicht immer optimal in das Bestandsdokument eingebaut wurden. So passt die Überschrift „Die deutsche Wiedervereinigung – eine Zäsur für die RVK“ (Kapitel 1.2.2, von Naoka Werr) eigentlich nicht zum Inhalt des Abschnitts, denn die Folgen der Wiedervereinigung werden darin nur ganz knapp thematisiert. Viel stärker geht es um die technischen Entwicklungen bis in die jüngste Zeit (inkl. einiger Überlappungen mit dem Text von Ines Häusler). Direkt danach folgt dann ein Text von Bernd Lorenz über die „Entwicklung seit 1989“ (Kapitel 1.2.3). Ähnlich holprig ist der Übergang von Kapitel 1.6.2 (Technischer Rahmen) zu 1.6.3 (Stand der technischen Entwicklung, von Ines Häusler): Ganz unvermittelt führt der Häusler’sche Abschnitt auf S. 56 mitten hinein in das Projekt „Upgrade RVK – Portal“.8 Die Autorin hatte wohl erwartet, dass dieses Projekt unmittelbar vor ihrem Text eingeführt werden würde, was aber nicht der Fall ist.9 Die alten und die neuen Teile des Handbuchs wurden also zwar zusammengefügt, aber nicht immer wirklich zu einem geschlossenen Text integriert. Die ordnende Hand des Herausgebers hätte hier durchaus etwas stärker eingreifen können.
Im zweiten Hauptteil (Kapitel 3) werden auf knapp 130 Seiten die einzelnen Fachsystematiken vorgestellt. Die Darstellung besteht in der Regel aus einem Abriss der Entwicklungsgeschichte der jeweiligen Systematik inkl. einer Angabe ihres Umfangs in Druckseiten, der Grobgliederung des Bereichs sowie teilweise Benutzungshinweisen und Listen von Schlüsseln. Hier wird besonders deutlich, wie sich die Feinstruktur und der Notationenbestand der RVK kontinuierlich weiterentwickelt. Für manche Fachsystematiken dokumentiert das Handbuch erhebliche Veränderungen. Beispielsweise berichten Renate Achenbach und Katharina Boll-Becht über den Ausbau an verschiedenen Stellen sowohl bei E (Allgemeine und Vergleichende Sprach- und Literaturwissenschaft, Indogermanistik, Außereuropäische Sprachen und Literaturen) als auch bei G (Germanistik, Niederlandistik, Skandinavistik). Gleichwohl erfährt man bei der Lektüre des Handbuchs auch, dass es weiterhin manche Desiderate gibt, etwa eine gründliche Überarbeitung und Optimierung der medizinischen Fachsystematik (X-Y).
Das abschließende vierte Kapitel wurde, wie bereits erwähnt, stark gekürzt. Primär werden die Regeln für die Signaturvergabe behandelt (Kapitel 4.1 und 4.2). Etwas ratlos stand die Rezensentin allerdings vor dem neuen Abschnitt 4.3 mit dem Titel „Weitere wichtige Themen“. Es handelt sich dabei um eine halbe Seite mit einer Art Auswahlregister: Zu insgesamt zwölf Themen werden die Seitenzahlen aufgelistet, an denen diese im vorliegenden Werk behandelt werden.10 Vermutlich waren diese Aspekte dem Herausgeber besonders wichtig, doch ist die Auswahl letztlich willkürlich. Nach Ansicht der Rezensentin hätte der Band durchaus ein vollständiges und vollwertiges Register verdient gehabt, zumal manche Themen an mehreren Stellen vorkommen.11
Die dritte Auflage des „Handbuchs zur Regensburger Verbundklassifikation“ schreibt die Geschichte dieser wichtigen Klassifikation bis 2016 fort und führt in bewährter Weise in ihre praktische Handhabung ein. Gut getan hätte dem Band allerdings ein etwas intensiveres und stringenteres Lektorat – sei es durch den Herausgeber selbst oder durch eine weitere Person.
1 Bernd Lorenz, Bibliographie zur Regensburger Verbundklassifikation (RVK) in chronologischer Anordnung, zuletzt geprüft am 05.11.2017, http://www.bibliothek.uni-augsburg.de/sw/rvkbibliographie.html.
2 Universitätsbibliothek Regensburg, „Portal der Regensburger Verbundklassifikation,“ zuletzt geprüft am 05.11.2017, https://rvk.uni-regensburg.de/home.
3 Vgl. Deutsche Nationalbibliothek, „Grundzüge und erste Schritte der künftigen inhaltlichen Erschließung von Publikationen in der Deutschen Nationalbibliothek,“ zuletzt geprüft am 05.11.2017, http://www.dnb.de/DE/Erwerbung/Inhaltserschliessung/grundzuegeInhaltserschliessungMai2017.html.
4 Scan des Inhaltsverzeichnisses bei der DNB: http://d-nb.info/1125645881/04, zuletzt geprüft am 14.11.2017.
5 Z.B. im Abschnitt zu Österreich, wo RVK-Notationen maschinell auf der Basis von Konkordanzen angereichert wurden (S. 32) und beim Thema Konkordanzarbeit mit dem Hinweis auf das Projekt coli-conc (S. 60).
6 Vgl. Magnus Pfeffer, “Using clustering across union catalogues to enrich entries with indexing information,” in Data analysis, machine learning and knowledge discovery, hrsg. Myra Spiliopoulou, Lars Schmidt-Thieme, Ruth Janning (Cham: Springer, 2014), 437-445, https://doi.org/10.1007/978-3-319-01595-8_47.
7 Mit wenigen Ausnahmen, die sich bei genauerem Hinsehen als griechisches Beta-Zeichen „β“ entpuppen (z.B. S. 40 und 42).
8 Die ersten Sätze lauten: „Mit den Phasen I und II waren die Arbeiten am Projekt Upgrade RVK – Portal noch nicht abgeschlossen. Die im Jahr 2016 durchgeführte Phase III bildet eine ergänzende Maßnahme zu den beiden vorhergehenden Phasen.“
9 Wenn ich recht sehe, wird das Projekt zuvor nur einmal namentlich kurz erwähnt, nämlich auf S. 21 in dem bereits erwähnten Text von Naoka Werr.
10 Es sind dies: ASB, Dezimalklassifikationen, Fachreferent/in, GHB/HBZ-Systematik, Klassifikationsregister (allg.), Österreich/RVK, Regionalsystematik, Reklassifizierung, RVK-Verbundkoordinierungsstelle, Terminologie (allg.), Verbale Sacherschließung (allg.) sowie Wissensorganisation (allg.).
11 Z.B. werden die neuen Gremien nicht nur im einschlägigen Kapitel 2.4 (Wichtige Gremien bei der Verbundarbeit) behandelt, sondern auch im Kapitel 1.6.3 (Stand der technischen Entwicklung).