Aus der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Da der Ausschuss für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI) am 19. Mai 2020 aufgrund der Corona-Virus-Pandemie erstmalig in Form einer Videokonferenz getagt hat, wurde die Tagesordnung auf die zwingend mündlich zu verhandelnden Punkte reduziert. Themen, die auch im schriftlichen Verfahren behandelt werden konnten, wurden entsprechend ausgelagert. Im Zentrum der Sitzung standen neben der Bewertung einer Reihe von Anträgen folgende Themen:
Fachinformationsdienste für die Wissenschaft
In der Sitzung des AWBI im Februar 2020 waren die Leitlinien zur Weiterentwicklung des Programms „Fachinformationsdienste für die Wissenschaft“ (FID) verabschiedet worden. In der jetzigen Sitzung hat sich der AWBI mit dem auf der Grundlage der Leitlinien überarbeiteten Merkblatt zu dem Programm befasst, das ab dem Jahr 2021 gültig sein soll. Darin werden u.a. folgende Punkte konkretisiert bzw. ergänzt:
Konkretisiert wurden die Anforderungen an die Form der Angebote. Soweit möglich, sollten Inhalte gemäß einer e-preferred-Policy sowie Open-Access-preferred-Policy bereitgestellt werden. Der Zugang sollte unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Institution der Nutzenden gewährt werden, sodass bei Lizenzierungen elektronischer Ressourcen nach Möglichkeit Nationallizenzen erworben werden sollten, verbunden mit den entsprechenden Archiv- und Hosting-Rechten. Aufgaben und Dienste, die für sich selbst stehen können und für die es eigene DFG-Förderangebote gibt – z.B. Digitalisierungsprojekte, der Aufbau von Publikationsplattformen, die Finanzierung von Gebühren für die Open-Access-Veröffentlichung von Zeitschriftenartikeln oder Monografien – können nicht im Rahmen des FID-Programms gefördert werden. Diese müssen künftig in den jeweiligen LIS-Programmen beantragt werden. Neu hinzugekommen ist als dritter Fördergrundsatz, dass FID-Einrichtungen mit der Annahme der Bewilligung zusagen, sich aktiv an der Etablierung einer FID-Governance-Struktur zu beteiligen. Die beiden Fördergrundsätze Orientierung an fachlichen Spezialbedarfen der jeweiligen wissenschaftlichen Community sowie Abgrenzung von den Grundaufgaben einer wissenschaftlichen Bibliothek und Informationseinrichtung und Mehrwert gegenüber der Grundversorgung im Fach wurden beibehalten.
Neben dem überarbeiteten Merkblatt hat der AWBI auch die aktualisierten Dokumente „Fachinformationsdienste für die Wissenschaft – Leitfragen für die Begutachtung“ und „Grundsätze für den Erwerb von Publikationen in den DFG-geförderten Fachinformationsdiensten für die Wissenschaft“ verabschiedet. In den Grundsätzen wird künftig explizit gefordert, dass bei Lizenzierungen Abweichungen von den oben genannten Anforderungen zu begründen sind und dass eine Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für Lizenzierung erwartet wird.
Die modifizierte Zielsetzung des Programms, FID explizit nicht nur im Einzelnen zu betrachten, sondern strategisch auf die Entwicklung einer FID-Gesamtstruktur hinzuwirken, wurde im AWBI umfassend diskutiert und begrüßt. Auf der Ebene der einzelnen FID wird künftig bei Anträgen zusätzlich bewertet, welchen Beitrag der FID zu einer FID-Gesamtstruktur leistet. Auf einer übergeordneten Ebene erfolgt bisher noch keine Erfolgsmessung bzw. kein Monitoring. Dazu wird zeitnah ein Konzept erarbeitet werden.
Infrastrukturen für wissenschaftliches Publizieren
Das bisherige Programm „Infrastruktur für elektronische Publikationen und digitale Wissenschaftskommunikation“ soll ab dem Jahr 2021 neu akzentuiert und in diesem Zuge in „Infrastrukturen für wissenschaftliches Publizieren“ umbenannt werden. Das neue Programm soll nach acht Jahren Laufzeit einer Erfolgskontrolle unterzogen werden. Um dies frühzeitig vorzubereiten, hat sich der AWBI mit der Frage befasst, wie methodisch vorzugehen ist, welche Indikatoren zur Bewertung geeignet sind und in welchem Detaillierungsgrad Daten und Informationen zu erheben sind. Vorgeschlagen wurde, Daten auf Ebene definierter Projekttypen zu aggregieren. Aufgrund der hohen Dynamik im Bereich der Open-Access-Transformation ist davon auszugehen, dass es im Laufe der acht Jahre erforderlich sein wird, die zur Bewertung verwendeten Indikatoren zu überprüfen und ggf. anzupassen. Neben quantitativen Elementen sollen auch zusätzliche Maßnahmen wie beispielsweise qualitative Befragungen von Nutzenden oder – bei strategisch besonders relevanten Vorhaben – die Auswertung von Einzelprojekten hinzukommen. Die Daten sollen in einem Datenblatt von den Antragstellenden erhoben werden, wobei der Aufwand dafür möglichst gering gehalten werden soll. Antragstellende sollen zudem die Möglichkeit erhalten darzulegen, nach welchen selbst gewählten Kriterien und Kennzahlen der Erfolg ihres Projektes zu bemessen ist. Auch Angaben zur potenziellen und tatsächlichen Nachnutzung der Projektergebnisse sowie zur Akzeptanz von Diensten oder Infrastrukturen sollen erfasst werden.
Open-Access-Publikationskosten
In der vergangenen Sitzung hatte sich der AWBI zudem dafür ausgesprochen, als komplementäres Programm zu „Infrastrukturen für wissenschaftliches Publizieren“ ebenfalls ab dem Jahr 2021 ein neues Programm „Open-Access-Publikationskosten“ einzurichten. Dazu waren in der Sitzung im Februar 2020 bereits Eckpunkte diskutiert worden. Auf dieser Grundlage hatte die DFG-Geschäftsstelle einen Entwurf für ein Programmmerkblatt erarbeitet, das dem AWBI zur Beratung vorlag. Über die Förderung von Open-Access-Publikationskosten verfolgt das Programm das Ziel, eine Strukturanpassung der Finanzierungsströme für die Open-Access-Transformation zu ermöglichen und dabei die Transparenz hinsichtlich der Kosten für die Open-Access-Publikation von wissenschaftlichen Ergebnissen zu verbessern. Bei den genannten Förderbedingungen wurden Aspekte wie Qualitätssicherung und Zitierbarkeit von Publikationen, Verwertungsrechte und Langzeitarchivierung berücksichtigt. Das Merkblatt ist vom AWBI verabschiedet worden.
Aufbau einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI)
Der AWBI hat sich über den weiteren Verlauf der ersten Ausschreibungsrunde zum Aufbau einer nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) informiert. Ende März 2020 hat das NFDI-Expertengremium Empfehlungen formuliert, die auf den Ergebnissen aus den Begutachtungskolloquien sowie den Stellungnahmen der Konsortien zu diesen Begutachtungsergebnissen beruhen. Dabei wurde für neun Anträge eine Förderung empfohlen, für 13 Anträge nicht. Inzwischen ist die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) in ihrer Sitzung am 26. Juni 2020 der Empfehlung des NFDI-Expertengremiums gefolgt und hat für neun NFDI-Konsortien die Förderung beschlossen.1 Die NFDI-Konsortien, die in dieser Runde keine Förderung erhalten haben, haben die Möglichkeit, in einer der beiden kommenden Ausschreibungsrunden erneut einen Antrag einzureichen. Ziel ist es, in der NFDI alle Wissenschaftsgebiete angemessen abdecken zu können. Die dreistufige Aufbauphase bewirkt allerdings, dass nicht von Anfang an alle fachlichen Schwerpunkte gleichmäßig Berücksichtigung finden können.
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1 Vgl. DFG: Nationale Forschungsdateninfrastruktur, <www.dfg.de/nfdi>, Stand: 26.08.2020.