Lansky, Ralph:
Rechtsbibliothekarinnen und Rechtsbibliothekare im deutschsprachigen und internationalen Bereich in Ver­gangenheit und Gegenwart : Einführung und Biografie (RuR) = Law librarians in German-speaking countries and inter­national relations in past and present times : introduction and biography / von Ralph Lansky, Gerd Hoffmann, Raimund-Ekkehard Walter. – Schifferstadt: Gerd Hoffmann Verlag, 2020. – 172 Seiten. – ISBN 978-3-929349-10-8 : EUR 18.00

Die renommierten Rechtsbibliothekare Ralph Lansky und Raimund-Ekkehard Walter legen gemeinsam mit dem juristischen Verleger und Bibliographen Gerd Hoffmann eine Publikation über „Rechtsbibliothekarinnen und Rechtsbibliothekare im deutschsprachigen und internationalen Bereich in Vergangenheit und Gegenwart. Einführung und Biografie (RuR)“ vor, um die Angaben über „die Rechtsbibliothekarinnen und Rechtsbibliothekare aus dem deutschsprachigen Raum und internationalen Bereich zu sichten und zusammenzuführen“ (S. 10). Das Buch ist im Verlag von Gerd Hoffmann erschienen und enthält im ersten Abschnitt Informationen über das Berufsbild der Rechtsbibliothekar*innen, die historische Entwicklung des Berufs, die Vor- und Ausbildung von Rechtsbibliothekar*innen sowie über einschlägige Berufsvereinigungen nebst Vorwort und Einleitung. Im letzten Abschnitt runden ein Ortsregister, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis sowie ein Anhang mit Angaben über eine Anzahl von ausgewählten Staats- und Nationalbibliotheken in den deutschsprachigen Ländern das Informationsangebot ab. Inhaltlich schließt die Publikation an zwei frühere Veröffentlichungen von Ralph Lansky über Rechtsbibliothekar*innen der Geburtsjahrgänge von 1884 bis 1964 an, die in den Jahren 1996 und 1997 erschienen und in denen insgesamt 300 Rechtsbibliothekar*innen verzeichnet sind.1 Diese Zahl wird in der vorliegenden Veröffentlichung mehr als verdoppelt.

Im Vorwort verweisen die Autoren darauf, dass sie als Initiatoren und nahezu alleinige Bearbeiter des Eintrags „Rechtsbibliothekar“ in der deutschsprachigen Wikipedia mehrere Jahre lang „eine umfassende biographische Darstellung für diesen Personenkreis“ (S. 10) in der Online-Enzyklopädie pflegten, bis die Angabe von akademischen Titeln dort nicht mehr zulässig war. Da sich die Autoren mit dieser Entscheidung nicht einverstanden erklären konnten und wollten, so heißt es im Vorwort, wandten sie sich der „altbewährten Publikationsform“ (S. 10) des klassischen Druckwerks zu und veröffentlichten das hier zu besprechende Buch. Die inhaltlichen Ausführungen auf der erwähnten Wikipedia-Seite „Rechtsbibliothekar“ sind im Wesentlichen identisch mit den entsprechenden Kapiteln des Buchs. Jedoch wurden diese im Buch aktualisiert, überarbeitet und um Abkürzungsverzeichnis, Vorwort, Einleitung, Ortsregister und Anhang ergänzt und vor allem um das Personenverzeichnis erweitert. Dieses ist online auf der angegebenen Wikipedia-Seite nicht mehr zu finden. Die Seite „Kategorie Rechtsbibliothekar“ enthält hingegen eine Namensliste von Rechtsbibliothekar*innen mit jeweils eigenem Personenartikel in der deutschsprachigen Wikipedia und dem entsprechenden Link auf den jeweiligen Artikel.

Das Personenverzeichnis stellt das Kernstück der gedruckten Veröffentlichung dar. Alphabetisch fortlaufend nach Nachnamen geordnet bieten die Personeneinträge von „bekannten Rechtsbibliothekarinnen und Rechtsbibliothekaren“ auf 120 Seiten im Hauptteil eine Fülle an personenkundlichen Informationen über Angehörige der bezeichneten Berufsgruppe, die auf einer Vielzahl ausgewerteter Informationsquellen basieren. Als Rechtsbibliothekar*in wird hierbei eine Person verstanden, die über „eine juristische Vorbildung und meist auch eine bibliothekarische Ausbildung“ verfügt und ebenso als ‚juristischer Bibliothekar‘, ‚Bibliotheksjurist‘ und ‚Fachreferent für das Fach Rechtswissenschaft‘“ (S. 11) bezeichnet werden kann. Die Autoren weisen auch auf den Umstand hin, dass die Bezeichnung ‚law librarian‘ bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts „im angelsächsischen Raum (…) schon viel früher üblich [war] als im deutschsprachigen Bereich der Ausdruck ‚Rechtsbibliothekar‘“ (S. 15). Das Kriterium der Bekanntheit beziehen die Autoren auf die Bereiche Recht und Bibliotheken sowie auf einen „Bekanntheitsgrad über die Region hinaus“ (S. 25). Das Schwergewicht liegt geografisch auf dem deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz und Südtirol). Darüber hinaus werden in geringer Zahl Bibliothekarinnen und Bibliothekare aus anderen Ländern berücksichtigt, die entweder in diese Länder emigrierten oder ursprünglich aus diesen Ländern stammen bzw. stammten. Der weit gespannte zeitliche Bogen zieht sich vom Mittelalter über die frühe Neuzeit bis in die Gegenwart mit einem Schwerpunkt auf dem 19. und 20. Jahrhundert.

Die Autoren schätzen, dass es im deutschsprachigen und internationalen Bereich in der Neuzeit insgesamt ca. 1.000 hauptamtliche, zumindest für zwei Jahre tätige Rechtsbibliothekar*innen gegeben hat bzw. noch gibt. Für die Aufnahme in diesen Band wurden knapp zwei Drittel davon ausgewählt, die entweder in der deutschsprachigen Wikipedia mit einem eigenen Artikel in der Kategorie „Rechtsbibliothekar“, an einem anderen Ort im Internet oder in gedruckten Publikationen aus dem deutschsprachigen oder internationalen Bereich verzeichnet sind (S. 24). Als Auswahlkriterien bestimmten die Autoren „eine abgeschlossene juristische Ausbildung und Prüfung sowie eine mindestens zweijährige bibliothekarische Tätigkeit im höheren Dienst im Beamten- oder Angestelltenverhältnis“ (S. 24).

In der Regel werden die vollständigen Namen und Titel, knappe biografische Angaben wie Lebensdaten (Geburts- und Sterbejahr), ggf. Ausbildungsstationen sowie vor allem berufliche Positionen mit der jeweiligen Quellenangabe aufgeführt. So werden zahlreiche Daten und Fakten geboten, die für alle auf diesem Feld professionell Tätigen für Referenz- und Recherchezwecke ausgesprochen hilfreich sind. Gleichzeitig wird allen am Bibliothekswesen und der Historie Interessierten eine anregende Fülle von Informationen zum neugierigen Stöbern und vertiefenden Weiterlesen geboten. In Zeiten des schnelllebigen Internets, das manchmal eigenwilligen Regeln gehorcht und solche diktiert oder zu diktieren versucht, ist so aus widerständigem Eigensinn erfahrener Experten eine wertvolle Dokumentation im klassischen Druckformat entstanden, die ihren Zweck genau erfüllt und über den Tag hinaus Bestand haben wird.

Johannes Mikuteit, Bibliothek des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg

Zitierfähiger Link (DOI): https://doi.org/10.5282/o-bib/5683

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1 Lansky, Ralph: Nekrolog juristischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare in Deutschland, Österreich und der Schweiz: 1970-1996 = Necrology of law librarians in Germany, Austria, and Switzerland: 1970-1996, in: International Journal of Legal Information 24, 1996, S. 234-262, und 25, 1997, S. XI; Lansky, Ralph: Die juristischen Bibliothekarinnen und Bibliothekare in Deutschland, Österreich und der Schweiz: einführende Darstellung und Verzeichnis der hauptberuflich bibliothekarisch tätigen Juristinnen und Juristen = Directory of law librarians in Germany, Austria, and Switzerland, Regensburg 1997.