Überregionale Lizenzierung
Bilanz eines DFG-Förderprogramms
Zusammenfassung
Das Förderprogramm „Überregionale Lizenzierung“ der DFG wurde in den Jahren 2018 und 2019 ausgewertet, um den Gremien der DFG eine Basis für Entscheidungen zum Umgang mit dem Förderangebot nach Ablauf des bis Ende 2020 befristet eingerichteten Programms zu schaffen. Die Förderung zielte seit 2010 auf die optimierte Versorgung der Wissenschaft mit forschungsrelevanten digitalen Ressourcen ab. Nach zehn Jahren der Förderung von Allianz-Lizenzen kann das Programm nun in seinem Gesamtbeitrag zu einer Strukturbildung auf nationaler Ebene gewürdigt werden.
Wie die Auswertung zeigt, konnte die digitale Informationsversorgung der Wissenschaft in allen Fächern und fachübergreifend durch die Förderung verbessert werden. Dies wird deutlich an der Entwicklung des Verbreitungsgrads (Teilnehmende) und an der Relevanz der Angebote (Nutzung). Die Förderung hat insbesondere einen Mehrwert hinsichtlich der Finanzierung von „Moving Walls“ gebracht, welche in der Regel zeitverzögert einen deutschlandweiten Zugriff auf wissenschaftliche Inhalte ermöglicht haben. Weiterhin sind durch die Förderung die Bezugskonditionen für die Produkte optimiert worden. Die Wirtschaftlichkeit der geförderten Produkte war gegeben, allerdings sind auch viele Lizenzen aufgrund der finanziellen Angebotskonditionen nicht gefördert worden. Die Verhandlungen auf nationaler Ebene haben insgesamt zu mehr Transparenz hinsichtlich der Konditionen beigetragen und durch die Grundsätze für die Förderung standardisierende Effekte auf andere Vertragskontexte, z. B. im regionalen konsortialen Umfeld, gehabt. Weitere Ergebnisse im Detail bestehen in einer Analyse des Nutzens der über die Förderung umzusetzenden innovativen Lizenzmodelle oder Mehrwertkomponenten. Darunter fallen die Regelungen zum Open Access (grüner Weg), zum Hosting und zum Text-and-Data-Mining. Die Mehrwertkomponenten konnten unterschiedlich gut verhandelt und umgesetzt werden.
Als Teil des Förderprogramms wurde von 2017-2020 die Ausschreibung „Open-Access-Transformationsverträge“, parallel zu den ersten DEAL-Verhandlungen, ins Leben gerufen. Diese Ausschreibung hat wichtige Erkenntnisse gebracht, welche in die weitere Gestaltung der Open-Access-Transformation über Verträge auf nationaler Ebene einfließen sollen, aber nicht in diesem Beitrag behandelt werden.
Summary
The German Research Foundation’s (DFG) “Licensing for Digital Content” funding program was evaluated in 2018 and 2019 in order to provide the DFG’s statutory bodies with a basis for decisions on how to deal with the funding offer after the program, which was set up for a limited period until the end of 2020, expires. Since 2010, the funding has aimed to optimize the supply of research-relevant digital resources to the scientific community. After ten years of funding alliance licenses, the program can now be appreciated in its overall contribution to structure building at the national level.
As the evaluation shows, the digital information supply to science in all subjects and across all disciplines has been improved by the funding. This is clear from the development of the degree of dissemination (participants) and the relevance of the offerings (use). In particular, the funding has brought added value with regard to the financing of “moving walls”, which have enabled Germany-wide access to scientific content with a time delay. Furthermore, the funding has optimized the purchase conditions for the products. The economic efficiency of the funded products was given, however, many licenses were not funded due to the financial offer conditions. Overall, the negotiations at the national level have contributed to more transparency with regard to the conditions and have had standardizing effects on other contractual contexts, e.g. in the regional consortial environment, through the principles for promotion. Other detailed results consist of an analysis of the benefits of the innovative licensing models or value-added components to be implemented through the grant. These include the open access (green road) scheme, hosting, and text-and-data mining. The value-added components were negotiated and implemented with varying degrees of success.
As part of the grant program, the “Open Access Transformation Agreements” call was launched from 2017-2020, in parallel with the initial DEAL negotiations. This call has yielded important insights that will inform the further design of the Open Access transformation via contracts at the national level, but are not covered in this paper.
1. Geschichte des Programms „Überregionale Lizenzierung“
Die Förderung im Bereich der Überregionalen Lizenzierung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wurde erstmals 2004 beschlossen und im Jahr 2005 als Förderung von „Nationallizenzen für die Sondersammelgebiete“ begonnen. Die Maßnahme galt als Einstieg in die Digitalisierung der Literaturversorgung im Rahmen der Sondersammelgebiete. Dabei stand die Versorgung mit fachspezifischen elektronischen Ressourcen im Vordergrund. Es ging in erster Linie um die Schließung von Versorgungslücken bei digitalen Text- und Werkausgaben, den von wissenschaftlichen Verlagen angebotenen Digitalisierungen zurückliegender Zeitschriftenjahrgänge (backfiles, Archive) sowie um Datenbanken. Die Finanzierung der Nationallizenzen erfolgte zu 100 Prozent der Kosten für abgeschlossene Inhalte, die keine Ergänzung mehr erfahren, auf der Basis von Ausschreibungen durch die DFG.
Im Jahr 2007 wurde eine Änderung des Fördermechanismus dahingehend beschlossen, dass auch laufende Inhalte in die Förderung einbezogen werden konnten. Damit einher gingen höhere Produktkosten, sodass eine Vollfinanzierung durch die DFG nicht mehr möglich war. In einer Pilotphase wurden zwischen 2008 und 2010 zwei Modelle erprobt: ein Modell, in dem fachspezifische Inhalte mit geringerer Marktdurchdringung weiterhin durch die DFG vollfinanziert wurden (Modell 1, Nationallizenz classic), sowie ein Modell, über das laufende Inhalte mit breiterer Marktdurchdringung von der DFG und den Lizenzteilnehmern je anteilig finanziert wurden (Modell 2, Opt-In). Ab 2011 wurde die Förderung der Allianz-Lizenzen, die eine Förderung der DFG zu 25 Prozent der gesamten Produktkosten vorsah, implementiert.1 Ab 2015 wurde die Unterstützung von Allianz-Lizenzen fest als Programm „Überregionale Lizenzierung“ im Förderportfolio der DFG verankert. Das Programm wurde vom Hauptausschuss bis zum Ende des Jahres 2020 eingerichtet.
Für die Förderung von Nationallizenzen und Allianz-Lizenzen wurden Grundsätze etabliert, an denen sich die Lizenzabschlüsse orientieren müssen. Die Fördermechanismen sowie die Grundsätze wurden im Rahmen einschlägiger Arbeitszusammenhänge in der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, vor allem im Rahmen der Arbeitsgruppe „Nationale Lizenzierung“, vorbereitet und beraten. Für den Auswertungszeitraum waren die jeweils gültigen Regelungen des Merkblatts (12.18)2 und der Grundsätze (12.181)3 maßgeblich.
Die Antragstellung im Programm erfolgte durch Konsortialführende, im Auswertungszeitraum waren dies sechs unterschiedliche Einrichtungen: die Bayerische Staatsbibliothek, die Staatsbibliothek zu Berlin, die Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen, die Technische Informationsbibliothek in Hannover, die Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften in Kiel sowie die Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg in Frankfurt am Main.
2. Ziele und Methode der Auswertung
Die Auswertung wurde vom Hauptausschuss der DFG vorgesehen, vom Ausschuss für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI) als dem zuständigen DFG-Gremium umgesetzt und durch eine Kommission des AWBI4, die zu Beginn des Jahres 2018 ihre Arbeit aufnahm, begleitet. Die Auswertung des Programms „Überregionale Lizenzierung“ orientierte sich an den Zielen des Programms, die zum Zeitpunkt der Einrichtung definiert wurden. Der Zeitraum der Auswertung umfasst im Kern die Entscheidungsjahre 2010 bis 2016. Im Jahr 2010 wurden die ersten Bewilligungen oder Ablehnungen für reine Allianz-Lizenzen ausgesprochen. Die ersten Allianz-Lizenzen wurden damit zum Jahr 2011 abgeschlossen. Die Pilotphase 2008-2010 wurde ebenfalls berücksichtigt.
Der Auswertung des Programms „Überregionale Lizenzierung“ lag ein DFG-internes Datenset zugrunde, das wesentliche quantitative Informationen zu allen geförderten Produkten enthielt. Quantitative Details zum Datenset werden in den Abschnitten 3.1.ff genannt. Die Konsortialführenden wurden gebeten, auch in Form von offenen Kommentaren qualitative Einschätzungen zu ihrer Erfahrung mit der Förderung vorzunehmen.
Zum Zweck der Auswertung wurden drei Kategorien gebildet, die auf die Förderziele abgestimmt sind und so eine Bewertung des Programmerfolgs zulassen:
Programmziel |
Bewertungskategorie |
Optimierte Versorgung der Wissenschaft mit forschungsrelevanten digitalen Ressourcen |
Verbesserung der Versorgungslage |
Bündelung der Lizenzierungsaktivitäten und verbesserte Preisgestaltung |
Wirtschaftlichkeit der Angebote |
Etablierung neuer, wissenschaftsadäquater Lizenzierungsmodelle und Vertragsstandards, Strukturbildung über die Durchsetzung und Breitenwirkung wissenschaftsdienlicher Standards und Mehrwertkomponenten |
Effekte auf die Strukturbildung |
3. Ergebnisse der Auswertung des Programms Überregionale Lizenzierung
3.1. Überblick über die Förderung
In der Pilotphase 2008-2010 wurden insgesamt zwölf Produkte gefördert. Neun davon wurden im „neuen“ Modell bereitgestellt, dem Modell der späteren Allianz-Lizenzen mit Opt-In sowie anteiliger Beteiligung der Einrichtungen an den Gesamtlizenzkosten.5 Dieses Modell war vor allem für Produkte vorgesehen, die bereits eine signifikante Marktdurchdringung hatten, bei denen aber der Versorgungsgrad noch deutlich verbessert werden konnte. Dies sollte dadurch erreicht werden, dass ein Zugriff auf das gesamte elektronische Zeitschriftenangebot eines Verlags verhandelt und der Mehrwert beziehungsweise die Zusatzkosten für den erweiterten Zugriff durch die Mittel der DFG finanziert wurden. Von diesen neun Produkten wurden acht im Rahmen der Förderung von Allianz-Lizenzen ab 2010 weitergeführt.
Insgesamt wurden im Rahmen der Förderung von Allianz-Lizenzen von 2010 bis 2016 Anträge für 79 Produkte eingereicht. Gefördert wurden insgesamt 42 Produkte. Von den 42 geförderten Produkten hatten 34 Produkte laufende Inhalte und acht umfassten (auch als Datenbanken und E-Book-Pakete) ausschließlich zurückliegende Inhalte (Archive). Bei neun der 34 Produkte wurden laufende Inhalte zusammen mit Archiven oder Lückenergänzungen bewilligt. 37 der beantragten Produkte wurden nicht bewilligt. In insgesamt neun Fällen gab es im Zeitverlauf sowohl Ablehnungen als auch Bewilligungen desselben (Teil-)Produkts.
Im Rahmen der Auswertung wurde ein Schwerpunkt auf die Produkte mit laufenden Inhalten gelegt, da sie im Zentrum der Förderung stehen und ihre Förderung eine für das Programm wesentliche, neue Unterstützung der wissenschaftlichen Literaturversorgung darstellt. Die Förderung verteilt sich auf drei Medienformate (Zeitschriften, Datenbanken, E-Books), wobei 19 aller geförderten Produkte laufende Zeitschriften zum Inhalt hatten, 17 Produkte Datenbanken (inklusive Volltextdatenbanken) waren und sechs Produkte aus E-Book-Paketen bestanden (vgl. Abbildung 1).
Die bewilligten Produkte mit laufenden Inhalten basieren sehr häufig auf Vorgängerlizenzen und wurden schon vor 2010 durch die DFG gefördert. 13 der Produkte wurden nur als Allianz-Lizenz beantragt (vgl. Abbildung 2).
Für die Förderung der Allianz-Lizenzen inklusive der Pilotphase (nur Produkte mit anteiliger DFG-Finanzierung) wurde für alle geförderten Produkte ab dem Bewilligungsjahr 2007 bis zum Bewilligungsjahr 2017 von der DFG eine Bruttosumme in Höhe von 49.593.951 Euro zur Verfügung gestellt (ohne Programmpauschale, reine Erwerbungsmittel für Produkte). Die Förderung kam allen Wissenschaftsbereichen zugute. Nach den fachübergreifenden Produkten hatten Produkte, die vor allem für die Naturwissenschaften relevant sind, insgesamt den größten Anteil an der Förderung (vgl. Abbildung 3).
Die Bewilligungssummen sind die Mittel, die von der DFG für die anteilige Finanzierung der Lizenzen, die entweder durch Einmalzahlungen vergütet wurden oder über drei Jahre liefen, zur Verfügung gestellt worden sind. Im Rahmen der Auswertung wurden zudem Daten zu den faktischen Gesamtkosten für jedes Jahr erhoben. Die faktischen Kosten für Lizenzen mit laufenden Inhalten (N=34) sind nach DFG-Anteil und Eigenanteil aufgeschlüsselt, für die Pilotphase von 2008 bis 2010 sind nur anteilig von der DFG finanzierte Produkte berücksichtigt (vgl. Abbildung 4).
Die Gesamtkosten für laufende Inhalte betrugen in den Jahren 2008 bis 2018 somit 146.124.435 Euro, der faktisch verausgabte DFG-Anteil betrug 35.009.129 Euro.
Die Gesamtkosten für zurückliegende Inhalte (Archive) betrugen 3.243.859 Euro, davon wurden 1.883.477 Euro mit Mitteln der DFG finanziert und 1.360.382 Euro mit Mitteln der Einrichtungen. Hier liegen die DFG-Anteile höher, da Lückenergänzungen mitberechnet sind, die zu 100 Prozent von der DFG finanziert wurden.
3.2. Verbesserung der Versorgungslage
Eine Verbesserung der Versorgungslage wurde aus Sicht der AWBI-Kommission der DFG durch die Förderung grundsätzlich erreicht, dabei wurden die folgenden Dimensionen detaillierter betrachtet:
Zugänglichkeit
Im Zeitraum der Auswertung wurden 13 Produkte bewilligt, die keine Vorläuferförderung hatten und daher nur für die Beantragung einer Allianz-Lizenz sondiert und verhandelt worden sind. Erstmals als Allianz-Lizenz (inklusive der 100-Prozent-finanzierten China Academic Journals im Jahr 2007) sind in den Jahren der Förderung nach Wissenschaftsbereich unterschiedlich viele Produkte beantragt und bewilligt oder abgelehnt worden (vgl. Abbildung 5). Die Anzahl an erstmals eingereichten Produkten blieb bis zur Einrichtung des festen Programms 2015 relativ konstant, mit einer Spitze an eingereichten, aber auch abgelehnten Anträgen in 2011, wohingegen die Anzahl an neu bewilligten Produkten pro Jahr bereits nach der Pilotphase abnahm. Der Förderanteil an Konsortialverträgen mit nationaler Reichweite im Verhältnis zu bilateralen Verträgen oder regionalen Konsortien ist ein Umstand, der vielen Konsortialteilnehmern eine Teilnahme erst ermöglicht hat.
Verbreitungsgrad
Für 27 Produkte liegen Informationen zur aktiven Teilnehmerentwicklung, d.h. zu Einrichtungen, die den Lizenzen beigetreten sind, vor6. Bei der Mehrheit der Produkte sind durch den Abschluss als Allianz-Lizenz im Vergleich zur vorherigen Versorgungslage im Förderzeitraum neue aktive Teilnehmer hinzugekommen, teilweise ist die Teilnehmerzahl stark angestiegen. Beim Großteil der Produkte konnten die Teilnehmerzahlen im Laufe des Förderzeitraums im ein- und zweistelligen Prozentbereich
gesteigert werden, in fünf Fällen wurde ein weit höherer Prozentsatz erreicht. Nur in einem Fall kam es zu einem Absinken der Teilnehmerzahlen und im Anschluss zu einer Stabilisierung beim Ausgangspunkt.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass nach dem Ausschöpfen des Steigerungspotenzials fast durchgängig ein Sättigungsniveau bei der Zahl der aktiven Teilnehmer erreicht ist und eher eine leichte Fluktuation als weitere Steigerungen von Teilnehmerzahlen zu beobachten sind.
Relevanz des Angebots
Die Konsortialführenden wurden darum gebeten, für alle über die Allianz-Lizenzen-Förderung unterstützten laufenden Produkte für jedes Jahr der Förderung Nutzungszahlen nach dem damaligen COUNTER-Standard, Journal Report 58, abzugeben. Für Datenbanken, die abgeschlossene Produkte darstellen, beziehungsweise Archive, wurden separat Nutzungszahlen nach dem COUNTER-Standard eingeholt. Es konnten nur lückenhaft Nutzungszahlen zur Verfügung gestellt werden. Hinzu kommt, dass eine Vergleichbarkeit der Nutzung von verschiedenen Jahren eines Produkts auch im Referenzjahr berücksichtigen müsste, wie viele und welche Titel der Lizenz aktuell zugrunde liegen. Anhand der vorhandenen Nutzungszahlen lässt sich jedoch in der Tendenz erkennen, dass insgesamt eine durchschnittliche Steigerung der Nutzung im Auswertungszeitraum stattgefunden hat.
Ein weiterer Nutzen durch das erweiterte Angebot, in der Regel durch den Zugriff auf neue Pakete oder das Gesamtportfolio eines Verlags, kann sich darin zeigen, dass auf Einrichtungsebene über die Allianz-Lizenz weitere Titel zugänglich werden.
Nutzen der Moving Wall für die Gesamtversorgung
Die Verhandlung und Förderung einer Moving Wall, einer rollierenden Archiverweiterung um kurzzeitig zurückliegende Jahrgänge verbunden mit dem Zugang aller berechtigten Einrichtungen im Modus einer Nationallizenz, hat entscheidend zur Verbesserung der Versorgung beigetragen. Besonders erfreulich ist, dass diese Art des Zugangs auch für einige Datenbanken (zum Beispiel Artbibliographies Modern, Anthropology Online) und E-Book-Pakete (Brill) verhandelt und umgesetzt werden konnte.
Die Verbesserung der Gesamtversorgung zeigt sich an einem Vergleich von Zahlen an aktiven Teilnehmenden (Finanzierung der jeweiligen aktuellen Jahrgänge) und Teilnehmenden, die sich nur für die kostenfrei zugänglichen Inhalte freischalten ließen. Bei 17 Produkten kann ein Vergleich der zahlenden Teilnehmerschaft und der Teilnehmenden, die sich für die Nutzung der Moving Wall freischalten ließen, vorgenommen werden. Bei diesen Produkten haben sich durchschnittlich viermal so viele Teilnehmende zusätzlich für die Nutzung der zurückliegenden, kostenfrei zugänglichen Inhalte registriert. Zugleich zeigt sich anhand der Verteilung, dass die Steigerungsrate an Teilnehmenden und somit die Notwendigkeit einer Versorgung, auch stark produktabhängig ist. Insbesondere auch bei spezialisierten Datenbankprodukten konnte aufgrund von Moving-Wall-Regelungen eine signifikante Verbesserung der Versorgung erreicht werden. Bei 14 aller geförderten Produkte wurde eine separate Zahlung für die Moving Wall fällig, wobei in 13 Fällen die Mittel der DFG für die Finanzierung der Moving Wall eingesetzt wurden. Dafür wurden 2.383.403 Euro aus DFG-Mitteln verwendet. 153.663 Euro wurden anderweitig beigesteuert.
Lückenlosigkeit der Produkte
Durch die Förderung wurde es ermöglicht, dass mit der erfolgreichen Beantragung laufender Inhalte oder dynamischer Datenbanken auch Lückenergänzungen bewilligt werden konnten, die zu 100 Prozent DFG-finanziert sind und einen Anschluss an Nationallizenzen bewirken. Dadurch sollte eine Lückenlosigkeit der Versorgung bezogen auf diese Produkte erreicht werden. In vielen Fällen wurden solche Lückenergänzungen beantragt und bezogen auf die einzelnen Produkte gefördert, so dass keine Lücken bei den Allianz-Lizenzen bestehen.
Einschätzung der Verhandlungsführenden
Auch aus Sicht der Verhandlungsführenden ist die Versorgung grundsätzlich verbessert worden. Dies zeige sich vor allem an der Nutzung der Moving Wall im Rahmen der Zeitschriftenverträge, aber auch an den Moving-Wall-Komponenten, die bei spezialisierten Datenbanken oder bei E-Book-Paketen mitverhandelt wurden. Neben der Steigerung von Teilnehmerzahlen an den laufenden Lizenzen und bei anderen Produkten sei daher vor allem die Nutzung der Moving Walls und der Archive ein guter Indikator für die verbesserte Versorgung. Die flächendeckende Versorgung im Modus der Nationallizenz könne daher als größter Beitrag zur verbesserten Zugriffslage gesehen werden.
Gründe für die Nichtbeantragung, Nichtförderung oder das Nichtzustandekommen von Konsortien
Im Gesamtzeitraum der Förderung – und nicht zuletzt vor der Einrichtung des Programms zum Jahr 2015 – wurde mehrfach festgestellt, dass eine große Anzahl von potenziell förderwürdigen Produkten nicht als Allianz-Lizenz beantragt wird. Von 2010 bis 2016 wurden für insgesamt circa 136 unterschiedliche Produkte Absichtserklärungen vorgelegt,9 jedoch wurden nur für 79 Produkte Anträge eingereicht und 42 Produkte wurden bewilligt.
Der in den Rückmeldungen der Konsortialführenden am häufigsten genannte Grund für eine Nichteinreichung von Anträgen war mit großem Abstand die mangelnde Bereitschaft der Anbieter, die Fördergrundsätze umzusetzen. Hiervon sind alle Produktarten inklusive E-Books und Datenbanken betroffen, darunter sowohl Produkte von großen kommerziellen Anbietern als auch von internationalen Fachgesellschaften unterschiedlicher Größe, mit denen bereits Verträge in Deutschland existieren. Hinzu kommt, dass einzelne Komponenten (Hosting, Moving Wall) in speziellen Fällen, insbesondere bei Aggregatordatenbanken, auch mit den jeweiligen Rechteinhabern abgestimmt werden müssen; selbst bei bestem Willen der Anbieter von Aggregatordatenbanken können die Komplexität der Gesprächsführung und die Bereitschaft der beteiligten Verlage beziehungsweise auch das Rechtsverhältnis zu unüberwindbaren Schwierigkeiten führen. Es kam auch dazu, dass Produkte, für die bereits eine Nationallizenz bestand, nicht in die Allianzförderung aufgenommen wurden, weil keine Einigungen mit dem Anbieter über die Grundsätze für die Förderung oder über zielführende Lizenzmodelle erreicht werden konnten.
Verhandlungen scheiterten zudem an den insgesamt zu hohen Forderungen des Anbieters oder daran, dass Bestandskunden durch Anbieter nicht als Teilnehmer an einer Allianz-Lizenz zugelassen wurden und dass existierende Verträge nicht zu den Konditionen der Allianz-Lizenz überführt werden konnten.
Neben den Produkten, für die nach Sondierungsgesprächen keine Anträge eingereicht wurden, gibt es auch 37 Fälle, in denen keine Bewilligungen ausgesprochen wurden. Der bei Weitem häufigste Grund für Ablehnungen war das Preis-Leistungsverhältnis der zu bewertenden Angebote. Häufig wurden dabei auch Archivanteile oder Lückenergänzungen als zu teuer eingeschätzt. In nur sehr wenigen Fällen stand die fachliche Relevanz der vorgelegten Produkte infrage, in der Regel führten in diesen Fällen eine Kombination von geringerer fachlicher Relevanz zusammen mit einem zu groß gewählten Portfolio und eine unattraktive Preisgestaltung oder Abstriche bei den Mehrwertkomponenten zur Ablehnung. Vereinzelt waren produktspezifische Gründe ausschlaggebend für eine Ablehnung, zum Beispiel der Zugangskomfort. Bei E-Book-Paketen war ein Ablehnungsgrund die Titelzusammensetzung, die nach Einschätzung der Gutachtenden häufig weniger relevante Bücher zu oft zu hohen Preisen enthielt. Auch war vor allem in den Anfangsjahren eine Begutachtung aufgrund fehlender oder intransparenter Angaben (zum Beispiel zu bereits bestehenden Lizenzen, Anzahl und Art der im beantragten Paket enthaltenen Titel) nicht möglich oder die Nachfrage nach den Produkten konnte nicht spezifiziert werden.
3.3. Wirtschaftlichkeit der Angebote
Schon bei der Förderung von Nationallizenzen war die Wirtschaftlichkeit der vorliegenden Angebote ein wesentlicher Bestandteil der Begutachtung. Ein zentrales Kriterium für die gutachterliche Beurteilung der Preisforderungen war der in den Verlagsangeboten vorliegende Preisfaktor gegenüber (regionalen) Einzellizenzen. Auch der Verhandlungsverlauf war Gegenstand der Begutachtung. Bei den Allianz-Lizenzen war die Wirtschaftlichkeit der Angebote ebenfalls ein Hauptaspekt der Begutachtung.
Die Wirtschaftlichkeit der vorgelegten Angebote und der Abschlüsse zum Zweck der Programmbewertung lässt sich anhand von verschiedenen Indikatoren nachvollziehen. Auch kann sie aus verschiedenen Perspektiven beurteilt werden. Für den Teilnehmer an der Lizenz wird eine Kostensenkung oder eine vergleichsweise geringere Kostensteigerung als zentrales Kriterium gelten. Insgesamt kann aus Perspektive der Fördereinrichtung neben einer Analyse von Kosten und Nutzung, (geringeren) Kosten pro Teilnehmer oder Kosten per Download, eine weitere Rabatterzielung durch Nachverhandlungen, die direkt auf den Mechanismus der Förderentscheidungen zurückzuführen ist, analysiert werden. Die Bündelung der Nachfrage als Allianz-Lizenz kann sich auch in geringeren Kostensteigerungsraten für den Bezugszeitraum manifestieren. Insgesamt können die Werte nur eine Aussagekraft entwickeln, wenn sie mit vergleichbaren Größen ins Verhältnis gesetzt werden, was durchweg schwierig ist. Schließlich wurde auch noch analysiert, welche Konditionen nach Ende der Förderung für einzelne Produkte verhandelt worden sind, wenn das Konsortium fortgesetzt wurde, um Aussagen zur Nachhaltigkeit zu ermöglichen.
Aus den Begutachtungen seit 2010 gingen in den meisten Fällen, für die Bewilligungsvorschläge gemacht wurden, auch Aufträge zur Nachverhandlung hervor. Solche Aufträge konnten auch bei Ablehnungen als Bedingung für eine Wiedereinreichung formuliert werden. Der häufigste Grund für Nachverhandlungsvorgaben oder Auflagen war das Preis-Leistungs-Verhältnis beziehungsweise die Preisgestaltung der Anbieter, welche entweder als intransparent oder als überzogen angesehen wurde. Im Falle von Produkten, bei denen Mehrwertkomponenten aufgrund der Produktart nicht umgesetzt werden konnten und entsprechend den Fördergrundsätzen auch nicht umgesetzt werden mussten, wurde erwartet, dass diese Tatsache sich in der Preisgestaltung widerspiegelt.
In der weit überwiegenden Zahl der Fälle konnten in Nachverhandlungen die Monita der Gutachtenden ausgeräumt und bessere Konditionen erzielt werden. In mindestens elf Fällen wurden weitere Rabatte erzielt (im Maximalfall bis zu circa 37 Prozent) oder günstigere Lizenzmodelle dem Abschluss zugrunde gelegt. Die Konsortialführenden kommentieren hierzu, dass Nachverhandlungen dann besonders einfach beziehungsweise erfolgreich waren, wenn nicht grundsätzlich umsatzmindernde Aspekte, sondern eher marginale Aspekte betroffen waren (Anpassungen bei Mehrwertkomponenten). Auch wenn in der Regel eine Kostensenkung in Nachverhandlungen erwirkt wurde, wird bemerkt, dass Gewöhnungseffekte auftreten und Anbieter bei wiederholten Nachforderungen diese miteinkalkulieren und entsprechend höhere Erstangebote vorlegten. Der Erfolg von Nachverhandlungen stieg in der Regel mit der Präzision der Zielvorgaben, die von den Gutachtenden gemacht wurden.
Die Kostenentwicklung bei den geförderten laufenden Inhalten, bei denen diese über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren auswertbar ist (N=30), verlief nicht in allen Fällen linear. In sechs Fällen sanken die Kosten im Verhältnis zum ersten Jahr der Allianz-Lizenz im weiteren Zeitverlauf ab. In den Fällen mit steigenden Kosten lag die durchschnittliche jährliche Steigerungsrate pro Produkt nur in vier Fällen unter 4 Prozent. In 14 Fällen lag sie zwischen 4 Prozent und 10 Prozent und in sechs Fällen über 10 Prozent, in zwei Fällen sogar über 40 Prozent. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein und mit der Veränderung des Titelportfolios oder anderer Produktmodalitäten zusammenhängen. Die Auswertung bezog sich auf die faktisch entrichteten Kosten der Produkte ohne eine Korrelation mit anderen Variablen.
Die Verhandlung finanziell günstiger Konditionen ist auch davon abhängig, ob für einen Anbieter noch Potenzial zur Erweiterung seiner Umsätze beziehungsweise Marktanteile gesehen wird. Bei der Preisgestaltung bestand daher für Neukunden größerer Spielraum. Hingegen war eine Reduktion von etablierten Lizenzkosten für Bestandskunden seltener möglich. Ein Konsortialführender kommentiert zudem, dass Anbieter auch die Mehrwertkomponenten der Allianz-Lizenzen mit preislichen Aufschlägen versehen, wenn diese über den Standard des Anbieters hinausgehen. Die Preise für Allianz-Lizenzen liegen dann zum Teil deutlich über Angeboten des Inhalts ohne Mehrwertkomponenten.
Ein wichtiger Aspekt der Förderung liegt in einer verbesserten Transparenz über preisliche Konditionen, die nicht nur begutachtet, sondern auch auf nationaler Ebene kommuniziert werden konnten. In der für die Allianz-Lizenzen entwickelten Musterlizenz waren keine Vertraulichkeitsklauseln (non disclosure agreements) vorgesehen und in den meisten geförderten Vertragsabschlüssen sind solche auch nicht enthalten.
Hinsichtlich der Kostenentwicklung nach Ablauf der Förderung sind zwar nur in wenigen Fällen drastische Entwicklungen zu beobachten, jedoch berichten einige Konsortialführende über deutliche Preisanstiege für dasselbe Produkt nach Auslaufen der Förderung oder Schwierigkeiten bei der Überführung nach Wegfall der Förderung angesichts der „Fallhöhe“ auf eine ungeförderte Lizenz.
Dabei sind zwei Mechanismen zu unterscheiden, die beide vorkommen:
- Durch den Wegfall des Förderanteils erhöhen sich die Kosten pro Teilnehmer auch bei gleichbleibendem Produktpreis, sodass Teilnehmer abspringen, wodurch sich die Kosten für die verbleibenden Teilnehmer weiter erhöhen.
- Der Anbieter erhöht den Produktpreis im Verhältnis zum Förderzeitraum unverhältnismäßig oder führt neue, für Teilnehmer nachteilige Preisstrukturen ein. Durch die Preiserhöhungen in Kombination mit dem Wegfall des Förderanteils wird eine Teilnahme an der Lizenz übermäßig erschwert.
In wenigen Fällen kam aufgrund der Preiserhöhungen kein weiteres Konsortium zustande und die Versorgung muss aktuell wieder über bilaterale Abschlüsse ermöglicht werden. In einer relevanten Anzahl von Fällen wird jedoch ein Konsortium auch mit geringen Fluktuationen bei den Teilnehmern fortgeführt, was belegt, dass die Konditionen häufig attraktiv sind, insbesondere, wenn Abstriche bei den Mehrwertkomponenten gemacht werden können. Dies wird unten noch breiter beleuchtet.
3.4. Beitrag zur Strukturbildung
Beim Übergang von der Pilotphase 2008 bis 2010 in die Förderung der Allianz-Lizenzen ab 2010 wurden bereits bei einigen der Produkte wesentliche Veränderungen in den Lizenzkonditionen erreicht. Dazu gehörten eine attraktive Option zum Umstieg auf ein E-Only-Modell, die konsequente Umsetzung eines bestandsunabhängigen Berechnungsmodells, der Einbezug erweiterter Mehrwertkomponenten (vor allem Green Open Access) und die Ausweitung der Preisdeckelung auf die Gesamtkosten.
Die für die Strukturbildung wichtigsten Kategorien zur Etablierung innovativer, wissenschaftsfreundlicher Lizenzierungsmodelle im Rahmen des Förderprogramms sind insgesamt der Umstieg auf E-Only-Bezugsmodelle und die Umsetzung der Mehrwertkomponenten. Neben diesen Aspekten wurde in der Auswertung auch untersucht, ob und wie Allianz-Lizenzen nach dem Auslaufen der Förderung weitergeführt wurden beziehungsweise ob die Standards der Allianz-Lizenzen auch in anderen Kontexten zum Einsatz kamen. Zudem wurde analysiert, ob sich auch strukturell nachteilige Wirkungen der Förderung beschreiben und darstellen lassen.
Innovative Lizenzmodelle
Grundsätzlich sollte die Entwicklung der Lizenzmodelle wissenschaftsfreundliche Elemente weitertreiben. Als ein solches Element ist die Bepreisung nach bestandsunabhängigem Modell zu sehen, die sich im betrachteten Zeitraum bei fast allen Verträgen, auch außerhalb der Förderung, durchgesetzt hat. Bei 50 von 61 Anträgen wurde der Preis auf der Basis einer bestandsunabhängigen Kalkulation festgesetzt. Weiterhin wurde im Rahmen der Förderung ein neues Banding-Konzept10 (ein differenziertes Preisschema) entwickelt, das auch zum Einsatz kam. Es wurde allerdings nicht durchgängig eingesetzt oder von Konsortialführenden als einsetzbar eingeschätzt. Die Einführung von Moving Walls bei Datenbanken und E-Book-Paketen ist ebenfalls als innovativer Ansatz zu werten. APC-Rabatte für die Publikation im Gold Open Access wurden in einigen Fällen verhandelt, nicht zuletzt sogar für E-Books.
Nicht gelungen hingegen ist es, effektive Durchbrüche gegen den Bezug der Gesamt- oder vom Verlag zugeschnittenen Teilportfolios zu erreichen hin zu mehr kostentransparenten beziehungsweise kostengünstigen, bedarfsorientierten Auswahlmodellen. Dieser Aspekt wurde in Begutachtungen immer wieder als kritisch gesehen. Nur in wenigen Fällen konnten einzelne Titel oder Pakete separat gewählt und zu angemessenen Preisen bezogen werden.
Beitrag zu E-Only
Unter dem Begriff „E-Only“ wird sowohl die Bezugsart (nur elektronisch, kein Druckwerk) als auch die Kalkulationsart der Preise für den Bezug (ohne Verpflichtung zum Weiterbezug von Abonnements oder Holdings) gefasst. Die Bezugsart wurde im Auswertungszeitraum durchgängig zu E-Only umgestellt. Das bestandsunabhängige E-Only-Bepreisungsmodell hat sich im Förderzeitraum ebenfalls durchgesetzt, insbesondere nach 2013 sind kaum mehr Allianz-Lizenzen vorhanden, die auf Basis bestehender Abonnements kalkuliert wurden. Die Allianz-Lizenzen mit dem überregionalen Angebot können als Vorreiter gesehen werden, die die Umstellung zur E-Only-Bezugsart katalysierten.
Mehrwertkomponenten
Unter dem Begriff der „Mehrwertkomponenten“ werden Regelungen der Grundsätze gefasst, die normalerweise nicht standardmäßig in Lizenzverträgen enthalten sind und einen Mehrwert für die Literaturversorgung an öffentlichen Einrichtungen und damit für die wissenschaftliche Nutzung darstellen. Das sind z. B. rein technische Vorgaben, wie Standardisierungen und Spezifizierungen sonst üblicher Verfahren, wie zum Beispiel der Metadatenlieferung und des Reporting, die nicht in die Auswertung einbezogen wurden. Im Rahmen der Auswertung wurden die inhaltlichen Mehrwertkomponenten Hosting, Open Access und Text-and-Data-Mining betrachtet.
Hosting: In den Grundsätzen ist festgehalten, dass die lizenzierten oder erworbenen Daten den Lizenznehmern auch zum Hosting und zur Archivierung überlassen werden müssen. Eine Einbindung der Daten in eigene oder in durch Dritte betriebene technische Nutzungs- und Speichersysteme ist damit vorgesehen (DFG-Merkblatt 12.181, A.7.a). Mit dem Hostingrecht sollte vor allem eine Absicherung vorgenommen werden für den Fall, dass der Anbieter den Zugriff nicht adäquat anbieten kann.
Bei der Bewertung der Hostingkomponente ist zu unterscheiden zwischen dem Hosting im Sinne des unmittelbaren Zugriffs und der dauerhaften Absicherung des Zugriffs. Das Hostingrecht zielt nicht primär darauf ab, den regulären Zugriff auf die Verlagsinhalte über die Verlagsplattformen systematisch abzulösen, schafft aber die Grundlage für einen verlagsunabhängigen Zugriff auf die lizenzierten Produkte. Bislang erfolgt der Zugriff auf die lizenzierten Produkte im Rahmen der regulären Nutzung in den allermeisten Fällen weiterhin über die Verlagsplattformen, zumal nach Einschätzung vieler Konsortialführenden der primäre Zugriff über den anbietenden Verlag von einem größeren Nutzungskomfort gekennzeichnet ist, vor allem, wenn an den Lizenznehmer nur Meta- und Inhaltsdaten, aber keine Datenbanksoftware übergeben werden. Eine Ausnahme bildet die Technische Informationsbibliothek, die das Hostingrecht systematisch für alle von ihr verhandelten Produkte wahrnimmt und den Zugang bei Bedarf über eine eigene Plattform anbietet. Das Hostingrecht im Sinne einer Absicherung wurde für nahezu alle Produkte verhandelt, aber nur in sehr wenigen Fällen auch tatsächlich in Anspruch genommen.
Für manche Produkte konnte auch nur ein temporärer Zugriff über die Anbieterplattform verhandelt werden, sodass noch Lösungen für die langfristige Absicherung des bisher lizenzierten Inhalts entweder durch lokales Hosting oder im Rahmen einer nationalen Strategie gefunden werden müssen. Dies gilt auch für Produkte, die über Portico11, eine kollektiv finanzierte Archivierungsdienstleistung, abgesichert sind, da hier Lösungen für den Zugriff durch nicht am Portico-Konsortium teilnehmende Einrichtungen ausstehen.
Im Ergebnis konnte der Fördergrundsatz in einigen Fällen, aber nicht durchgängig umgesetzt werden. Neben der Einräumung des Rechts kommt es vor allem auf die konkrete Erfüllung, die Datenlieferung an, die nur in Einzelfällen zufriedenstellend organisiert werden konnte. Vonseiten der teilnehmenden Einrichtungen ist ein Eigenhosting eher nicht erforderlich. In der Regel stehen die Einrichtungen der Verhandlungsführenden damit in der Pflicht, die Inhalte zu sichern und zur Verfügung zu stellen, sofern keine anderen Vorkehrungen für die Absicherung des langfristigen Zugangs getroffen worden sind.
Open Access: Die Mehrwertkomponente zum Open Access bezog sich vor allem auf die Einräumung eines Zweitveröffentlichungsrechts (Green Open Access), wodurch die wissenschaftliche Literaturversorgung auf dem Weg der freien Zugänglichkeit verbessert werden sollte. In der Regel konnte dieses Recht umgesetzt werden. Durch die Förderbestimmungen war keine fixe Embargo-Frist, nach der eine Zugänglichmachung im Open Access erfolgen muss, vorgegeben. Auch zu der zu veröffentlichenden Version wurden keine Vorgaben gemacht. Daher standen Embargo-Frist und die Frage, ob die Verlagsversion im Green Open Access verfügbar gemacht werden kann, im Vordergrund. Eine Übersicht über die Rechte, Versionen und Embargofristen zur Einstellung von Artikeln aus geförderten Lizenzen in Repositorien oder zur Verfügbarmachung findet sich im Portal „nationallizenzen.de“.12 Zur praktischen Wahrnehmung der Open-Access-Komponente wurde ein DFG-Projekt, DeepGreen,13 beantragt. Es wird zur Nutzung der Komponente maßgeblich beitragen. Mit Ende der Projektförderung wurde hier der Pilotbetrieb aufgenommen. Die Wirkung der Komponente auf die Versorgung in der Wissenschaft ist dann besonders hilfreich, wenn die Möglichkeit gegeben ist, Verlagsversionen (Version of record, Verlags-PDF) frühzeitig in Repositorien einstellen zu können.
Der Goldene Open Access wurde nicht unter die Mehrwertkomponenten gefasst, aber im Rahmen innovativer Lizenzmodelle umgesetzt. Ein Produkt wurde gefördert, das mit einem Voucher-System für die Publikation im Gold Open Access agierte. Die Erfahrungen mit dem Pilotprojekt führten zur Einschätzung der Teilnehmer, dass das Verfahren nicht optimal ist. Mit dem Ende der Allianz-Lizenz wurde auch das Modell durch den Verlag eingestellt.14 Nicht nur das Voucher-Modell, auch Rabatte auf Open-Access-Publikationsgebühren wurden im Rahmen der Förderung umgesetzt. Insgesamt wurden bei 15 von 61 Anträgen APC-Rabatt-Modelle mitverhandelt, davon waren zwölf Produkte betroffen.
Text-and-Data-Mining (TDM): Text-and-Data-Mining ermöglicht eine umfassende wissenschaftliche Nutzung und Weiterverwertung der lizenzierten Inhalte und der Metadaten. Das Recht zum Text-and-Data-Mining wurde fast immer verhandelt und von den Verlagen gewährt. Auf der Basis der Rückmeldungen von Konsortialführenden zeigt sich, dass die TDM-Komponente in der Praxis entweder kaum genutzt wurde oder dass keine Aussagen zur Nutzung gemacht werden können. Nur vom Fachinformationsdienst Cross Asia ist bekannt, dass TDM bei den Lizenzen betrieben wird. Möglich ist, dass Text-and-Data-Mining ohne Kenntnis der Konsortialführenden stattgefunden hat, da auch direkt zwischen Nutzer und Anbieter kommuniziert werden kann. Zur Klärung technischer Fragen ist häufig ohnehin ein Direktkontakt mit dem Anbieter nötig. Ein Konsortialführender teilte mit, es sei aus anderen Kontexten bekannt, dass Anfragen zum Text-and-Data-Mining in der Regel über die TDM-Klauseln hinausgehen und eine zusätzliche vertragliche Regelung erfordern. In einem Fall wurde vorgesehen, dass bei Bedarf zur Nutzung im Rahmen des Data-Minings eine zusätzliche Vereinbarung zwischen nutzender Einrichtung und Verlag geschlossen werden muss, was als der zielführendste Weg gesehen wurde. Im Ergebnis war der Mehrwert einer TDM-Komponente theoretisch gegeben, in der Praxis ist allerdings eine eher geringe Nutzung zu vermuten.
Weiterführung von Lizenzen nach Ablauf der Förderung und Etablierung der Allianzstandards in der Breite
Eine wichtige Perspektive auf den Fördererfolg ergibt sich aus der Fortführung von Lizenzen nach Auslaufen der Förderung. Die Konsortialführenden wurden gefragt, in welchen Fällen und unter welchen Bedingungen Produkte nach Auslaufen der Förderung weitergeführt wurden und ob im Weiterführungsfall eine Weiterführung entsprechend den DFG-Grundsätzen erfolgt ist.
Die Grafik zeigt, ob die Grundsätze der Allianz-Lizenzen bei nach der Förderung weitergeführten Konsortien weitergelten (ja) oder nicht (nein). Sieben Konsortien wurden nicht weitergeführt. In zehn Fällen werden die Konsortien nach Ablauf der Förderung zu denselben Konditionen wie die Allianz-Lizenz weitergeführt.
In einigen Fällen wird nach Ablauf der Förderung von den Konditionen der Allianz-Lizenz abgewichen. Häufig wird die Moving Wall nicht mehr beibehalten oder nur mit verlängerter Embargofrist ermöglicht, dies insbesondere in Fällen, in denen sie nur durch zusätzliche Finanzmittel aus der Förderung umgesetzt werden konnte und in denen die Teilnehmer des Konsortiums eine Weiterführung nicht aus ihren Mitteln finanzieren können. Die Weiterführung ohne diese Mehrwertkomponente bedeutet, dass der deutschlandweite Zugriff auch mit dem letzten Jahrgang, der über die Moving Wall zugänglich ist, endet. Auch die Beibehaltung der Hostingkomponente stellt sich als schwierig dar. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass viele Produkte durch die Förderung eine große Verbreitung gefunden haben, die eine stabile Fortführung nach Auslaufen der Förderung möglich macht. In einigen Fällen wird bei der Fortführung der Lizenzen im konsortialen Kontext vor allem auf die Moving Wall verzichtet, auch die Hostingkomponente wird nicht regelhaft fortgeführt.
3.5. Rückläufige Antragszahlen
Die Antragszahlen für Allianz-Lizenzen waren, ebenso wie die Sondierungsgespräche für neue Produkte, in den letzten Jahren der Förderung stark rückläufig. 2017 konnten noch zwei ganz neue Produkte bewilligt werden, ansonsten gingen nur Fortsetzungsanträge ein. Faktisch wurde auch ein Rückgang der Anfragen nach der Verhandlung von Allianz-Lizenzen vonseiten der Bibliotheken verzeichnet; zum Teil konnten günstigere Angebote ohne die Berücksichtigung der Fördergrundsätze realisiert werden, was Bibliotheken in angespannten finanziellen Situationen aus einer wirtschaftlichen Betrachtung heraus vorzogen. Es gab zudem auch weniger Produkte, die potenziell noch für eine Antragstellung im Programm „Überregionale Lizenzierung“ infrage kamen. Die meisten infrage kommenden Produkte wurden bereits sondiert und/oder verhandelt. Insgesamt überwog auch aus Sicht der Konsortialführenden die Meinung, dass die seit 2010 stark veränderten Rahmenbedingungen den Spielraum für Neuanträge auf Allianz-Lizenzförderung eingeschränkt haben.
Zu den einschränkenden Faktoren zählen:
- Eine fehlende Förderoption für Produkte ohne Hostingrechte; solche Konsortien können nur ohne Förderung abgeschlossen werden.
- Ein Mangel an Möglichkeiten zur Vollfinanzierung von Produkten, zum Beispiel für Archive von später hinzukommenden Titeln, die als Nationallizenzen vorliegen; oder für Volltextdatenbanken, die aufgrund hoher Einzelpreise nur schlecht im Opt-In-Verfahren zu finanzieren sind oder für die ein Übergang in eine Nationallizenz aufgrund hoher Schwellenwerte schwer zu erreichen ist.
- Die Schwierigkeit, die meistgefragten Produkte im Allianzkontext zu verhandeln, weil bereits eine gute Marktabdeckung gegeben ist und der Anbieter keinen Vorteil eines Allianz-Lizenzabschlusses sieht.
- Die Problematik, dass mit den meisten Anbietern bereits über die Standards für Allianz-Lizenzen gesprochen wurde und die Gruppe der Verlage und Fachgesellschaften, die die Konditionen ablehnen oder in der Vergangenheit bei Anträgen gescheitert sind, relativ groß ist.
- Die Tatsache, dass neue Produkte – abgesehen von der Akzeptanz der Anbieter gegenüber den Standards – es auch aufgrund der budgetären Situation von Einrichtungen schwer haben. Hierzu ist jedoch auch festzuhalten, dass Einrichtungen an neuen Medienformaten (wie Lehrvideos oder Tondokumenten) Interesse zeigen, die allerdings die Kriterien der Allianz-Lizenzförderung nicht erfüllen.
- Die Abgrenzungsproblematiken zur Förderung von FID-Lizenzen, die sich ebenfalls auf den Sektor mit geringem oder mittlerem Verbreitungsgrad beziehen; einige Produkte wurden auch in diese Förderlinie verwiesen, weil sie spezialisierten Bedarf abdecken. Auch werden hier Eigenmittel nicht im gleichen Umfang erwartet und die Durchsetzung der Mehrwertkomponenten ist kontextabhängiger. Zugleich wird jedoch auch von einem Konsortialführenden festgehalten, dass die FID-Lizenzförderung aufgrund ihrer andersartigen Funktion und ihres Zuschnitts keinesfalls die Allianz-Lizenzförderung ersetzen könne.
- Eine Konkurrenz zu preislich attraktiven Abschlüssen über regionale Konsortien oder Konsortien von Forschungseinrichtungen beziehungsweise der mangelnde Anreiz und Verhandlungsspielraum bei einem Umstieg auf eine Allianz-Lizenz.
- Die Tendenz hin zu Open-Access-Transformationsverträgen, die in einer eigenen Ausschreibung mündete und zudem durch das Projekt DEAL mit großen Verlagen gegenwärtig befördert wird.
4. Fazit zur Förderung der Allianz-Lizenzen und gegenwärtige Förderstrategie der DFG
Eine Verbesserung der Versorgungslage konnte erreicht werden. 42 Produkte aus allen Fachbereichen und mit fachübergreifenden Inhalten wurden im Förderzeitraum als nationales Konsortium organisiert. In der Regel kam es während der Laufzeit des Produkts zu Steigerungen bei den Teilnehmerzahlen (aktive Teilnehmer an den Konsortien). Die Nutzung der Produkte konnte in den meisten Fällen gesteigert werden oder blieb über den Förderzeitraum stabil. Insbesondere die Ermöglichung des Zugangs über eine Moving Wall trug zur Verbesserung des Zugangs auf nationaler Ebene bei.Die Förderung konnte vor allem für Produkte mit mittlerer Marktdurchdringung besonders ergiebig genutzt werden. Aufgrund mangelnden Interesses auf Seiten der Anbieter gelang es bei der Förderung von Allianz-Lizenzen eher nicht, große, bereits bestehende Konsortien in Konsortien nach Allianzstandards umzuwandeln.
Die Wirtschaftlichkeit der Angebote war grundsätzlich gegeben. Es wurden bei der Mehrzahl der Lizenzen allerdings durchschnittliche Preissteigerungen von über 4 Prozent pro Jahr festgestellt. Nationale Abschlüsse sind vor dem Hintergrund der stärkeren Verhandlungsposition grundsätzlich zielführend. Zugleich gibt es aber keine gute Verhandlungsposition nach der Förderung, um Lizenzen dann nicht abzuschließen, wenn sie bestimmte Kriterien nicht erfüllen. Umgekehrt hat das mehrjährige Price Cap auch dazu geführt, dass nach der Förderung teilweise unverhältnismäßig hohe Preissteigerungen vorgenommen wurden.
Die Mehrwertkomponenten Open Access und Moving Wall haben hinsichtlich der Versorgung mit Literatur eine positive Wirkung entfaltet. Nicht alle Mehrwertkomponenten konnten gleichermaßen einfach verhandelt und umgesetzt werden. Während die Hostingkomponente die größten Schwierigkeiten in Verhandlungen machte, wurde Text-and-Data-Mining zwar zumeist vereinbart, in der Praxis aber kaum genutzt. Insgesamt ist eine Flexibilitätseinbuße bei der Verhandlung besonders an dieser Stelle deutlich und der Nutzen einer strikten Durchsetzung der Komponenten vor dem Hintergrund ihrer praktischen Anwendung nicht eindeutig positiv zu bewerten.
Nach der Förderung erscheint die Beibehaltung von Mehrwertkomponenten leichter, wenn es ein fixiertes Finanzvolumen gibt, das auch nach der Förderung erbracht werden kann. In einigen Fällen wird bei der Fortführung der Lizenzen im konsortialen Kontext vor allem auf die Moving Wall verzichtet, auch die Hostingkomponente wird nicht regelhaft fortgeführt. Ein in Einzelfällen vorkommender Rückfall auf Einzelverträge ist eher als nachteilig zu werten, denn mit der Förderung und dem Begutachtungsprozess war prinzipiell eine erhöhte Transparenzschaffung bezüglich der Konditionen intendiert.
Sehr positiv war der Effekt der Förderung auf die Strukturbildung durch die Musterlizenz, die sich auf die Fördergrundsätze gründet. Bezüglich der Standardbildung können außerdem die Lizenzen für Fachinformationsdienste genannt werden, deren Fördergrundsätze und deren Musterlizenz sich an den Allianz-Lizenzen orientieren. Im Rahmen der Allianz-Arbeitsgruppe und durch die Verhandlungserfahrung sind insgesamt wichtige Impulse gesetzt worden, die auch weiterhin für die Verhandlungspraxis hilfreich sind. Insbesondere war der Austausch und die gute Zusammenarbeit zwischen den Verhandlungsführenden im Rahmen der Allianz-Arbeitsgruppe „Nationale Lizenzierung“ hilfreich. Letztlich hat diese Koordination auch zur Entwicklung des Projekts DEAL geführt. Die Vorarbeiten zum Projekt DEAL sind außerhalb der Förderung, aber im Kontext der Allianz-Initiative und der Beratungen im Kreis der einschlägigen AGs erfolgt. Die Vertragsbestandteile für die nationalen DEAL-Verträge sind durch Elemente vorbereitet worden, die für die Allianz-Lizenzen galten, z. B. die dauerhafte Zugänglichmachung von Archiven.
Die Förderung hatte zudem eine strukturbildende Wirkung durch die Verhandlungen von Verträgen auf nationaler Ebene. Die Allianz-Lizenzen haben in Deutschland grundsätzlich für eine stärkere Fokussierung auf nationale Konsortien und zentrale Verhandlungen gesorgt. Dies kann sowohl im Hinblick auf die Bündelung von Verhandlungsmacht als auch auf die Reduzierung des Arbeitsaufwands als sinnvoller Weg mit Bezug auf Rationalisierungseffekte gelten. Die durch die Förderung initiierten Vorgaben von den Grundsätzen über die Musterlizenz bis hin zur „Angebotsmatrix“, auf der alle notwendigen Informationen in einer einheitlichen Form zu finden sind, haben einen positiven Akzent in Richtung Standardisierung von Verhandlungen gesetzt. Auch auf der Ebene der Prozesse haben notwendige Regelungen für die Verzeichnung im Bibliotheksystem, die Workflows, die Überwachung der Transfertitel usw. zu einer Vereinheitlichung der Arbeitsvorgänge und Kennzeichnung geführt. Mit den Vorgaben für die Verzeichnung der Lizenzen in der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek und der Zeitschriftendatenbank haben die Allianz-Lizenzen ebenfalls Standards gesetzt, die heute im Kontext von Electronic Resource Management und Statistikserver die Arbeit erleichtern.
Aus Sicht des AWBI ist eine Fortführung der Förderung vor dem Hintergrund der Auswertungsergebnisse, unter Betrachtung der rückläufigen Antragszahlen und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass zunehmend Open-Access-Transformationsverträge geschlossen werden, in dieser Form nicht mehr nötig. Daher beschloss der Hauptausschuss der DFG die Einstellung des Förderprogramms zu Ende des Jahres 2020. Für bereits in der Förderung befindliche Projekte wird eine einmalige Fortsetzungsförderung ermöglicht.
Ab 2021 werden Lizenzabschlüsse ausschließlich im Rahmen der Förderung von Fachinformationsdiensten durch die DFG unterstützt. Ein neu eingerichtetes Förderprogramm „Open-Access-Publikationskosten“ ermöglicht Einrichtungen zudem die Einwerbung von Zuschüssen für die Finanzierung von Kosten, die für die frei zugängliche Wissenschaftskommunikation entstehen. Mit diesen Mitteln können auch Open-Access-Transformationsverträge unterstützt werden.
Literaturverzeichnis:
- Merkblatt Überregionale Lizenzierung der DFG: <https://www.dfg.de/formulare/12_18>, Stand: 15.05.2021.
- Grundsätze Überregionale Lizenzierung der DFG: <https://www.dfg.de/formulare/12_181>, Stand: 15.05.2021.
- Datenbank National- und Allianzlizenzen: DFG-geförderte Lizenzen für elektronische Medien — Nationallizenzen: <https://www.nationallizenzen.de/>, Stand: 15.05.2021.
- Open-Access-Rechte in Allianzlizenzen: <https://www.nationallizenzen.de/open-access/open-access-rechte.xls/view>, Stand: 15.05.2021.
- Goltz-Fellgiebel, J. A., & Putnings, M. (2019). Open-Access-Transformation mit DeepGreen: Gemeinsam den (grünen) Schatz heben. In: o-bib. Das Offene Bibliotheksjournal / Herausgeber VDB, 6 (1), 1–11. <https://doi.org/10.5282/o-bib/2019H1S1-11>, Stand: 15.05.2021.
- Entwicklung eines Klassifikationsschemas (Banding) für die Informationsbeschaffung für wissenschaftliche Einrichtungen in Deutschland: Banding-Studie-2014.pdf (fz-juelich.de). <https://juser.fz-juelich.de/record/838328/files/Banding-Studie-2014.pdf>, Stand: 15.05.2021.
1 Unterschiede zwischen Allianz- und Nationallizenzen sind hier beschrieben: <https://www.nationallizenzen.de/ueber-nationallizenzen/allianz-lizenzen-2011-ff.#1.1._Was_sind_die_DFG-gef%C3%B6rderten>, Stand: 15.05.2021.
2 DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft - Merkblatt Überregionale Lizenzierung <https://www.dfg.de/formulare/12_18/>, Stand: 15.05.2021.
3 DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft - Grundsätze für den Erwerb DFG-geförderter überregionaler Lizenzen (Allianz-Lizenzen) <https://www.dfg.de/formulare/12_181/>, Stand: 15.05.2021.
4 Der Kommission gehörten an: Dr. Andreas Brandtner, Berlin; Prof. Olaf Gefeller, Erlangen; Dr. Annette Klein, Mannheim; Dr. Ralf Schimmer, München; Uwe Stadler, Wuppertal; Katrin Stump, Braunschweig.
5 In der Pilotphase wurden im Opt-In-Modell folgende Produkte gefördert: Annual Reviews Online; Oxford Journals; Walter-de-Gruyter-Online-Zeitschriften; American Institute of Physics (AIP) Journals; Institute of Physics (IOP) Journals; Royal Society of Chemistry (RSC) Journals; British Medical Journals (BMJ) Online Collection; Karger-Zeitschriften; Sage Journals Online.
6 Es sind folgende Begrifflichkeiten gewählt: Aktive Teilnehmer = hiermit sind „zahlende“ Einrichtungen gemeint, die im Sinne des Opt-In-Modells an der Finanzierung der Lizenz partizipieren und daher auch den Zugriff auf die laufenden Inhalte erhalten. Teilnehmer = hiermit sind Einrichtungen gemeint, die an der Moving Wall (einem in der Regel zeitverzögerten Zugriff ohne zusätzlichen Beitrag) partizipieren. Hierzu zählen auch Einrichtungen, die im Falle von quasi-Nationallizenzen, bei denen der gesamte Opt-In-Anteil durch die verhandlungsführende Einrichtung finanziert und damit allen berechtigten Einrichtungen ein Zugang ermöglicht wird, wie das im Fall der ZBW geschah, einen Zugriff auf die Inhalte wahrnehmen.
7 Ein Produkt mit dem stärksten Anstieg an Teilnehmern nach anfänglichem Absinken, das nicht in der Abbildung dargestellt ist, stellt eine Besonderheit dar, da hier die Teilnehmerkosten im zweiten Jahr von der beantragenden Einrichtung übernommen wurden und die Lizenz damit quasi zur Nationallizenz wurde. Alle anderen Steigerungen basieren auf dem Opt-In-Modell und belegen damit das Interesse der Teilnehmer.
8 Dies sind die aggregierten „Successful Full-Text Article Requests by Year-of-Publication and Journal“. Es wurden zum Zwecke der Unterscheidung einzelner Jahre die Nutzungszahlen jeweils für das geförderte Jahr der Lizenz abgefragt.
9 Mit Mehrfachsondierungen zum Beispiel zu anderen Produktzeiträumen waren es 191 Absichtserklärungen.
10 Projekt: DFG - GEPRIS - Entwicklung eines Klassifikationsschemas (Banding) für die Informationsbeschaffung für wissenschaftliche Einrichtungen in Deutschland. <https://gepris.dfg.de/gepris/projekt/225373232>.
Kurzfassung der Ergebnisse: Banding-Studie-2014.pdf (fz-juelich.de). <https://juser.fz-juelich.de/record/838328/files/Banding-Studie-2014.pdf>, Stand: 15.05.2021.
11 Home - Portico <https://www.portico.org/>.
12 <https://www.nationallizenzen.de/open-access/open-access-rechte.xls/view>, Stand: 15.05.2021.
13 Goltz-Fellgiebel, J. A., & Putnings, M. (2019). Open-Access-Transformation mit DeepGreen: Gemeinsam den (grünen) Schatz heben. o-bib. Das Offene Bibliotheksjournal / Herausgeber VDB, 6 (1), 1–11. <https://doi.org/10.5282/o-bib/2019H1S1-11>.