Über viele Jahrzehnte hinweg ließen sich Universitätsbibliotheken anhand des Begriffspaars Einschichtigkeit / Zweischichtigkeit kategorisieren: Für die sogenannten ein- bzw. zweischichtigen Bibliothekssysteme galt jeweils eine eigene Logik, wobei aus bibliothekarischer Sicht die Einschichtigkeit oder zumindest die sogenannte funktionale Einschichtigkeit als anzustrebender Goldstandard galt. Dieser Beitrag zeichnet zunächst die Genese dieser beiden Begriffe nach. Auf ihrer historischen Entwicklung aufbauend werden die Kriterien für (funktionale) Ein- bzw. Zweischichtigkeit entwickelt und mit aktuellen Strukturen, Entwicklungen und Anforderungen im Bibliothekswesen abgeglichen. Dabei zeigt sich, dass die Begriffe der Ein- bzw. Zweischichtigkeit auf Gegebenheiten des 20. Jahrhundert beruhen und aufgrund des Medienwandels, der veränderten Rezeptionsgewohnheiten aber auch grundlegender Veränderungen im Bereich von Forschung und Lehre nicht mehr zeitgemäß und daher nur noch von Interesse für die Bibliotheksgeschichte sind. In einem weiteren Teil wird diese These am Beispiel der Universitätsbibliothek der LMU gestützt und dargelegt, warum die Begriffe der Ein- und Zweischichtigkeit die aktuellen Herausforderungen für eine Universitätsbibliothek an einer sehr großen und forschungsstarken Universität mit einer langen Tradition nicht abbilden und welche Herausforderungen sich für eine räumlich verteilte Bibliothek an einer hinsichtlich ihrer Organisation und Governance programmatisch dezentralen Universität heute eigentlich stellen.
For many decades, German university libraries have been classified according to the concepts of Einschichtigkeit / Zweischichtigkeit (one-/two-track systems), which can be described with one-track system / two-track system. Each of these concepts follows its own internal logic, with the Einschichtigkeit (one-track system) – or at least the so-called funktionale Einschichtigkeit (functional one-track system) – traditionally regarded as the gold standard from a librarian’s perspective. This article first traces the origins of these two concepts. Based on their historical development, the criteria for (funktionale) Einschichtigkeit (functional one-track system) and Zweischichtigkeit (two-track system) are analysed and compared with current structures, developments, and requirements in the library field. The analysis demonstrates that these concepts, rooted in the conditions of the 20th century, have become outdated due to shifts in media formats, changes in user behaviour, and fundamental transformations in research and teaching. As a result, they are now primarily of interest to library history. This argument is further illustrated through the case of the University Library of the LMU Munich, highlighting why the traditional concepts of Einschichtigkeit and Zweischichtigkeit no longer adequately reflect the challenges faced by a large, research-intensive university with a long-standing academic tradition. Finally, the article explores the organisational and governance challenges associated with managing a spatially distributed university library in this evolving context.
Schlagwörter: Einschichtige Bibliothekssysteme; Zweischichtige Bibliothekssysteme; Funktionale Einschichtigkeit; Universitätsbibliothek der LMU München
Zu den großen bibliothekspolitischen Diskussionen in der zweiten Hälfte des 20 Jahrhunderts gehörte die Frage nach der Ein- oder Zweischichtigkeit von Universitätsbibliotheken oder Systemen von universitären Bibliotheken. Dabei ist der Begriff der Ein- oder Zweischichtigkeit weder allgemein verständlich – der Duden definiert einschichtig als einen regionalen Begriff für abseits gelegen oder einsam – noch klar definiert. Im Rahmen dieses Beitrages soll zunächst dem Begriff der Ein- oder Zweischichtigkeit und seiner Genese nachgegangen werden und dann untersucht werden, ob das zugrundeliegende Phänomen der „Schichtigkeit“ ein historisches ist, ob also der Begriff der Ein- oder Zweischichtigkeit für universitäre Bibliotheken im 21. Jahrhundert nicht mehr angemessen ist. In einem weiteren Teil wird am Beispiel der Universitätsbibliothek der LMU München – einer programmatisch dezentral organisierten, sehr großen und sehr forschungsstarken Universität – gezeigt, welche Herausforderungen sich für eine räumlich dezentral organisierte Universitätsbibliothek in einer historisch schwierigen Situation ergaben und warum gerade an einer dezidiert dezentral verfassten Universität die Frage nach der Ein- oder Zweischichtigkeit obsolet geworden ist.1
Erstmals definiert wurde der Begriff der Zweischichtigkeit 1982 in einem Beitrag im Handbuch des Wissenschaftsrechts durch den damaligen Bonner Bibliotheksdirektor Gerhard Lohse.2 Lohse erläutert darin die an den alten und traditionellen Universitäten bestehende dichotome Organisationsform mit einer Universitätsbibliothek auf der einen und von ihr unabhängigen, meist kleinen Instituts- und Fakultätsbibliotheken auf der anderen Seite und bemerkt dazu: „Auch für die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der UB erwies sich diese Organisationsform als sehr förderlich, (…) – man nennt sie zweischichtig (…) – eine bedeutsame Errungenschaft.“3 Aus heutiger Sicht erstaunt diese Schlussfolgerung eines Bibliotheksdirektors, doch wird im weiteren Text deutlich, worum es Lohse ging, den man als einen exponiert-traditionalistischen Bibliothekar charakterisieren kann.: „Obwohl integrierter Teil einer Hochschule sind die UB insoweit selbständig, als in einzelnen bibliothekarischen Fragen kein Weisungsrecht des Rektors/Präsidenten/Kanzlers oder eines Gremiums besteht, auch nicht des Senats. Dies gilt ebenso für die Personalauswahl.“4 Das zweischichtige Modell hatte somit zwei Seiten: Auf der einen konnten die Direktoren der Universitätsbibliothek nicht in die Sphäre der Institutsbibliotheken eingreifen, auf der anderen Seite wähnten sie sich als eine völlig unabhängige Instanz an der Universität. Kein Senat, kein Rektor, kein Kanzler könnten ihnen eine Weisung erteilen. Dass die Nutzer*innen dabei nicht genannt werden, verwundert nur wenig. Natürlich war dies schon damals eine abenteuerliche Haltung, die weder durch allgemeines Dienstrecht, noch durch die Grundordnungen der Hochschulen gedeckt war, aber durchaus dem Selbstverständnis vieler Bibliotheksdirektoren als Direktoren einer Bibliothek nicht der, sondern an der Universität entsprach. Dass dieses System, das sowohl unter den Bibliothekar*innen, die sich eher als Privatgelehrte denn als Dienstleistende für die Universität sahen, aber auch unter den Professor*innen und Wissenschaftler*innen, die über ihre eigene Bibliothek nach Belieben verfügen konnten, viele Unterstützende hatte, aber nicht den Anforderungen der in den 1960er Jahren stark ansteigenden Studierendenzahl gerecht werden konnte, ist unmittelbar einleuchtend. An den neugegründeten Universitäten passte dieses Modell nicht nur deswegen nicht, weil viele der neuen Universitäten bewusst als Reform-Universitäten gegründet worden waren, die den ‚Muff unter den Talaren der letzten tausend Jahre‘ kräftig ausklopfen wollten, sondern es fehlte schlicht die Grundlage für eine traditionelle Universitätsbibliothek mit einem umfassenden Altbestand, einem für die Nutzer*innen verschlossenen Magazin und einer Vielzahl nach tradierten Regeln gepflegter Kataloge. Schließlich erforderte die gerade an den neugegründeten Universitätsbibliotheken Einzug haltende EDV Einheitlichkeit sowie strukturierte Abläufe und darüber hinaus machte die Notwendigkeit, in kürzester Zeit den Bestandsaufbau einer die ganze Universität mit Literatur versorgenden Bibliothek zu leisten, effiziente Strukturen und Abläufe erforderlich.
Unter den Neugründungen hatte Konstanz – 1966 bewusst nicht als Universitätsbibliothek, sondern als Bibliothek der Universität Konstanz gegründet – eine paradigmatische Rolle eingenommen. Joachim Stoltzenburg, weitsichtiger und wirkungsmächtiger Gründungsdirektor, hatte die Merkmale der neu gegründeten Universitätsbibliotheken zusammengefasst, allerdings ohne dabei das Begriffspaar der Ein- oder Zweischichtigkeit zu verwenden: Sie stellten zum einem ein einheitliches von einem Bibliotheksdirektor geleitetes Bibliothekssystem dar, dies mache zum anderen eine kooperative Literaturauswahl von Lehrkörper und Fachreferent*in notwendig, zum dritten würde alle Literatur zentral beschafft und bearbeitet sowie in einem zentralen und einheitlichen Katalog nachgewiesen und zum vierten würden die Bestände in systematischer Freihandaufstellung den Nutzer*innen unmittelbar zugänglich gemacht.5
Nachdem 1962 in Bochum letztmals eine Universität mit eigenständigen Institutsbibliotheken gegründet worden war, folgten alle danach erfolgenden Universitätsneugründungen für ihre Bibliothek dem dann später einschichtig genannten Organisationsmodell.
Die Diskussion um Ein- oder Zweischichtigkeit oder zu dem Dualismus zwischen Universitätsbibliothek und universitären Bibliotheken setzte dabei insbesondere die alten, schon lange bestehenden Universitäten und ihre Bibliothekssysteme unter Druck, da auch Förder- und Wissenschaftsorganisationen sich dieses Thema zu eigen gemacht und sich erst vorsichtig, dann aber immer prononcierter dazu äußerten. Wilfried Sühl-Strohmenger hat diese Diskussion in seinem grundlegenden Beitrag über die Entwicklung der Hochschulbibliothekssysteme nachgezeichnet.6
Eine zentrale Rolle kommt dabei der DFG und dem Wissenschaftsrat zu. Bereits 1955 hatte die DFG in einer Denkschrift auf der Grundlage eines bereits zwei Jahre zuvor erschienenen Gutachtens (Reincke-Gutachten) und mit einem ausgedehnten Blick auf die historische Entwicklung versucht, das Verhältnis zwischen Hochschulbibliotheken und Institutsbibliotheken zu definieren, und dieses dabei auf die Formel gebracht. „Gleichberechtigung der beiden Arten, (…) keine einseitige Herrschaft, kein Zentralismus“.7 Konkret vorgeschlagen und gefordert wurden eine bessere Abstimmung bei der Erwerbung, Aufbau von Gesamtkatalogen und die Etablierung eines Fachreferatesystems an Hochschulbibliotheken zur Professionalisierung der Literaturauswahl.
In eine ähnliche Richtung gingen die Empfehlungen des Wissenschaftsrates von 1964, die für jede Bibliothek – nicht nur für Hochschul-, sondern auch für Landes- und Stadtbibliotheken – Ausbauziele vorgab und sich zugleich um eine klarere Abgrenzung der Aufgaben von Universitäts- und Institutsbibliotheken bemühte. Dabei galt für den Wissenschaftsrat auf der einen Seite der Grundsatz des universalen Sammelns, auf der anderen Seite jedoch die Notwendigkeit zu einer Begrenzung des Sammelauftrages sowie Präsenzcharakters der Bibliothek.8 Wichtig sei die enge und von gegenseitigem Verständnis geprägte Zusammenarbeit.9
1970 veröffentlichte die DFG weitergehende Empfehlungen zu Bibliothekssystemen und forderte darin u. a. eine noch effektivere Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Hochschul-Bibliothekssysteme.10 Als grundlegende Wende können jedoch die Empfehlungen des Wissenschaftsrates von 1986 angesehen werden. Hierin hatte der Wissenschaftsrat eine deutliche Begrenzung des Bestandswachstums gefordert und als Voraussetzung dafür festgehalten: „Das Bibliothekssystem einer Hochschule sollte unbeschadet der Organisation als ein- oder zweischichtiges System eine Einheit darstellen.“11 Dies entsprach dem Bild der fortan zumindest formal angestrebten sogenannten funktionalen Einschichtigkeit.12
Entwickelt wurde letzteres Konzept zunächst an der Universität Marburg unter dem Begriff der „kooperativen Einschichtigkeit“.13 Wesentliches Motiv war dabei, Kosten zu senken und Ressourcen besser auszuschöpfen. Doppelabonnements und Monographiedubletten galten dabei neben einem überdurchschnittlich hohen Personaleinsatz in den Institutsbibliotheken als besonders augenfälliges Beispiel für Einsparpotentiale. Insofern spiegelte die Hinwendung zur funktionalen Einschichtigkeit den Geist der achtziger Jahre wider: Durch die stagnierende Wirtschaft und rückläufige Steuereinnahmen war klar geworden, dass öffentliche Mittel nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, gleichzeitig hielt jedoch der Zustrom an die Universitäten, nicht zuletzt auch aus demographischen Gründen, weiter an. Effizientere Strukturen waren daher eine Notwendigkeit.14
In Hinblick auf die Effizienz zeigten sich zu Beginn der 2000er Jahre sowohl einschichtige wie zweischichtige Bibliothekssysteme in der Krise. 2001 konstatierte Achim Bonte für die Universität Heidelberg gravierende Defizite, die sich in einer fehlenden „Abstimmung des Medienangebotes“, einer ausgeprägten „Zersplitterung der Bibliothekslandschaft“, ungleichmäßigem und unflexiblem „Personaleinsatz“ sowie einem insgesamt großem „Modernisierungsrückstand“ niederschlug.15 Für eine alte und gewachsene Universität waren die Töne, die Bonte anschlug, neu, denn bisher hatten sich die Universitätsbibliotheken der traditionellen Universitäten meist auf das beschränkt, was Wissenschaftsrat und DFG Mitte der fünfziger Jahre gefordert hatten: Gesamtkataloge und Gesamtverzeichnisse aufzubauen und Erwerbungsabsprachen im universitären Bibliothekssystem zu treffen, wofür nicht selten ein bürokratisch aufwändiger, aber nur wenig koordinierender Abstimmungsgeschäftsgang entwickelt worden war.16 Mit der Jahrtausendwende war jedoch klar, dass sich diese Zustände verändern müssen, da sich zum einen die digitale Revolution am Horizont abzeichnete, zum anderen unter dem Vorzeichen von New Public Management die Effizienz des Verwaltungshandelns insgesamt unter die Lupe genommen wurde. Die zeitweilige Hochkonjunktur von Kosten- und Leistungsrechnung in Bibliotheken gibt Zeugnis davon.17
Allerdings zeigten sich die sogenannten einschichtigen Systeme keineswegs als robust gegen Ineffizienz. Ähnlich wie in dem rückwärtsgewandten Lohse‘schen Ideal schien es auch bei den als einschichtig angelegten Neugründungen möglich, dass die Bibliothek selbstreferenziell und unabhängig von den wissenschaftlichen Bedürfnissen einer Universität agieren konnte. So wie manche junge Universität in randständigen Regionen, nicht zuletzt aus Gründen der Regionalförderung gegründet, sich nicht als besonders forschungsstark erwiesen hatte, zeigten sich auch nicht alle einschichtigen Bibliothekssysteme als ausgesprochen leistungsstark und nutzerorientiert. Ein verheerendes Bild der Kasseler Universitätsbibliothek als einziger hessischer Neugründung im damals strukturschwachen Kassel, wenn auch in einer Doppelfunktion von Universitäts- und ehemals städtischer Bibliothek, zeichnete Axel Halle über das, was er bei seinem Amtsantritt zu Beginn der 2000er Jahre vorgefunden hatte.18 Extrem lange Bearbeitungszeiten mit einer Geschäftsgangdauer von durchschnittlich 15 Monaten und eine fehlende Nähe der Bibliothek zu ihren Nutzer*innen führten zu einer grundlegenden Entfremdung von Universität und Bibliothek, deren Mitarbeiter*innen sich schon lange nicht mehr mit ihrer Arbeitsstätte identifizieren wollten. In der Folge wurden die Geschäftsgänge bei grundsätzlicher Beibehaltung der sogenannten Einschichtigkeit im Rahmen einer Matrixorganisation dezentralisiert.
Sucht man nach Kriterien für die Ein- oder Zweischichtigkeit von Bibliothekssystemen, so wird man u. a. in der Fassung des Hessischen Hochschulgesetzes von 2000 fündig. Darin war – auch andere Hochschulgesetze hatten dies zu diesem Zeitpunkt festgeschrieben – die funktionale Einschichtigkeit als Grundsatz verbindlich festgelegt worden.19 Im Gesetz explizit genannt wurden dabei die Vorgaben, das Bibliothekspersonal zusammenzuführen, Literatur und Informationsmedien „nach einheitlichen Grundsätzen“ zu beschaffen, erschließen und zugänglich zu machen sowie die „zentrale Bewirtschaftung“ des Bibliotheksetats.20
2005 legte die HIS (HIS Hochschul-Informations-Sytem GmbH) eine umfassende Studie zu Bibliotheken an Universitäten und Fachhochschulen vor, die Empfehlungen zu Organisation und Ressourcenplanung formulierte und zugleich eine ältere HIS-Studie zur Flächenbemessung zentraler Hochschulen aus dem Jahr 1983 ablöste.21 Gemäß ihres Auftrages ging es der HIS dabei darum, Effizienzpotentiale an Hochschulen aufzuzeigen; dabei wurden besonders die zweischichtigen Bibliothekssystem kritisch analysiert. Zur Charakterisierung von Bibliotheksystemen zog die HIS fünf Kriterien heran: Die räumliche Verteilung, die Organisation der Personalverwaltung, die Mittelbewirtschaftung, die Frage, ob die Erwerbung zentral oder dezentral erfolge, sowie den Grad der Kooperation mit Rechen- und Multimediazentren der Universität.22 Darüber hinaus versuchte die HIS, zweischichtige Bibliothekssysteme in Zweig-, Bereichs- und Institutsbibliothekssystem zu unterteilen,23 wobei die Abgrenzungen hierbei nicht ganz scharf sind und die einschichtigen Systeme mit den Informationszentren, bei denen Bibliothek und Rechenzentrum unter einem organisatorischem Dach vereint sind, noch um eine Variante höherer Integration zu ergänzen sind.24
Betrachtet man die genannten Kriterien und vernachlässigt dabei das letzte von der HIS genannte Kriterium, welches im Rückblick als Ausfluss der damals sehr aktuellen Debatte um die Zusammenlegung von Rechenzentren und Universitätsbibliotheken eingeordnet werden kann, so bietet sich das folgende Raster an, nach dem Universitätsbibliotheken den beiden konzeptionellen Gegenpolen Zweischichtigkeit vs. (funktionaler) Einschichtigkeit zugeordnet werden können:
Die bauliche Integration und die Reduktion der Anzahl der Standorte
Die Etatisierung des gesamten bibliothekarischen Personals der jeweiligen Universität bei der Universitätsbibliothek
Die Existenz eines einheitlichen, zentral bewirtschafteten Literaturetats, der insbesondere Doppelanschaffungen vermeiden soll
Die Auswahlentscheidung durch bibliothekarisches Personal
Einheitliche, klar nach rationalen Kriterien strukturierte und möglichst zentral organisierte Geschäftsgänge
In der älteren Literatur wurde weiterhin der zentrale Nachweis der Bestände genannt,25 welche zudem weitgehend in einem Freihandbereich allen Nutzern unmittelbar zugänglich sein sollten.26
Es bietet sich an, anhand dieser fünf Kriterien zu untersuchen, inwieweit das Begriffspaar der Ein- oder Zweischichtigkeit im 21. Jahrhundert noch tragfähig ist. Am deutlichsten lässt sich dies anhand des ersten Kriteriums, der Anzahl der Bibliotheken in einem Bibliothekssystem aufzeigen, nicht zuletzt weil darüber die DBS exakt Auskunft gibt: Hatten 2003 noch elf Universitäten angegeben, über mehr als 100 Bibliotheken in ihrem Bibliothekssystem zu verfügen (der Spitzenwert lag dabei bei 230 Standorten), und 35 Universitäten, ihre bibliothekarische Einrichtungen auf mehr als zehn Standorte verteilt zu haben, so reduzierte sich die Zahl der Universitäten mit mehr als 100 Einzelbibliotheken 2023 auf zwei und die Zahl der Bibliothekssysteme mit mehr als zehn Standorten auf 15.27 Zurückzuführen ist diese Entwicklung nicht allein auf das erfolgreiche Bestreben der Universitätsbibliotheken, leistungsfähigere Einheiten durch Zusammenlegen von kleinen dezentralen Bibliotheken zu bilden, vielmehr zeigt sich, dass seit der Dominanz der elektronischen Publikation – insbesondere in den STM-Fächern – Instituts- und Klinikbibliotheken ihre bisherige Aufgabe weitgehend verloren hatten und daher in den letzten beiden Jahrzehnten vielfach ersatzlos aufgelöst wurden. Somit hat sich das Thema der Zweischichtigkeit insbesondere im Bereich der STM-, aber zunehmend auch im Bereich der sozialwissenschaftlichen Fächer durch den Medienwandel von alleine erledigt.
Ähnliches gilt, wenn man die Zahl der Institutsbibliothekar*innen, die nicht bei der Universitätsbibliothek etatisiert sind, untersucht. Auch hierzu lässt sich die DBS heranziehen, wenn auch wegen veränderter DBS-Kategorien die diachrone Betrachtung nicht ohne weiteres möglich ist.28 Die abnehmende Zahl der der Beschäftigten in Instituts- und ähnlichen dezentralen Bibliotheken lässt sich ebenfalls durch den Medien- und damit verbundenen Aufgabenwechsel erklären: War früher für Wissenschaftler*innen die eigene Institutsbibliothek nicht nur ein wichtiges Prestigeobjekt, sondern häufig auch das Zentrum der eigenen Forschung, so erfolgt der Literaturzugang heute am heimischen Schreibtisch womit es Forschenden nur noch mäßig attraktiv erscheint, unter den veränderten Bedingungen für administrativ-bibliothekarische Aufgaben Verantwortung übernehmen zu müssen. Im gleichen Maße hat auch die Aufgabe als allein verantwortliche und einzelkämpfende Fachkraft in einer Institutsbibliothek an Attraktivität verloren, weil immer weniger Aufgaben direkt vor Ort erledigt werden können und diese Funktion damit keine Zukunftsperspektive mehr aufzeigen konnte.29
An diesem Punkt löst sich im Übrigen die Frage nach dem Grad der Integration in einem universitären Bibliothekssystem, die prägend für die Diskussion der Ein- oder Zweischichtigkeit ist, von der Frage nach der Zahl der Standorte. Nicht nur für die alten Universitäten gilt, dass sie sich selten auf einen zentralen Campus beschränken, sondern meist über die ganze Stadt erstrecken, darüber hinaus verteilen sich auch eine Reihe von im 20. Jahrhundert neu gegründeten Universitäten auf mehrere, zum Teil weiter auseinanderliegende Standorte.30 Für die Nutzungsmöglichkeit einer Bibliothek wäre es in diesen Fällen fatal, wenn die Bibliothek nur über einen einzigen, zentralen Standort fern der entsprechenden Einrichtungen der Universität verfügen würde.
Die Verfügungsmacht über den Bibliotheksetat und, damit meist verbunden, die Auswahlentscheidung über anzuschaffende Monographien sowie das An- oder Abbestellen von Zeitschriften kann als eines der ganz zentralen Unterscheidungsmerkmale zwischen ein- und zweischichtigen Bibliothekssystemen angesehen werden. Doch in Zeiten von Globaletats und weitgehender Hochschulautonomie sind die früher separat geführten und im Haushalt mit anderen Titelgruppen nicht deckungsfähigen Bibliotheksetats ohnehin schon weitgehend verschwunden. Und auch dort, wo noch einzelne Literaturetats ausgewiesen sind, lassen diese angesichts der heutigen Vertriebsmodelle für elektronische Medien nur noch dort autonome Entscheidungen zu, wo ganz überwiegend gedruckte Monographien erworben werden. Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Books ist dies selbst in den Geisteswissenschaften immer weniger gegeben. Da elektronische Medien grundsätzlich für die ganze Hochschule lizenziert werden, sind auch die für die Zweischichtigkeit charakteristischen „Doppel Abonnements“ und hohe „Zahl an Monographie-Dubletten“ innerhalb der der Hochschule längst Vergangenheit,31 ganz abgesehen davon, dass Zeitschriften in den wenigsten Fällen einzeln, sondern in Form von großen Paketen erworben werden und die Transformation hin zu Open Access ohnehin eine ganz andere Etatverteilung erfordert, als dies in der traditionellen Bibliothekswelt der Fall war. Die in den letzten Jahren abgeschlossenen DEAL-Verträge zeigen dabei sehr deutlich, wie sich die Etatstrukturen innerhalb der Hochschulen ändern: Anstelle einer Etatkonkurrenz zwischen einer zentralen Universitätsbibliothek und den Fakultäten zugeordneten Institutsbibliotheken steht nun die Frage, welche Fächer in welchem Maße zum Publikationsoutput und damit gleichermaßen zur Forschungsstärke einer Universität sowie zu den anfallenden Publikationskosten beitragen.
Was die Organisation der Geschäftsgänge angeht, so war die Forderung nach Effizienz und Einheitlichkeit zu Beginn des Jahrhunderts insofern etwas wohlfeil, da gerade die alten Universitätsbibliotheken, die bei der Umsetzung des Ideals der funktionalen Einschichtigkeit die Rolle einer Zentralbibliothek hätten einnehmen sollen, selbst lange noch an nur wenig rationalen, kaum automatisierten und tradierten Geschäftsgängen festhielten. Dezentrale Bibliotheken waren hier teilweise schon weiter.32 In diesem Bereich hat sich die bibliothekarische Welt in den letzten beiden Jahrzehnten wohl am deutlichsten verändert. Auf der einen Seite sind Bibliotheksverwaltungssysteme sowie die Teilnahme an der Verbundkatalogisierung heute weitgehend Standard, auf der anderen Seite hat auch hier der Medienwandel eine Einheitlichkeit erzwungen. Wo überwiegend E-Medien erworben werden, gibt es eben keine dezentrale Erwerbung und im Übrigen auch keine dezentrale Benutzung.
In der näheren Zukunft dürften sich die hier dargestellten Tendenzen noch verstärken: Die Bedeutung einer Zentralbibliothek mit einem umfassenden Lesesaalbestand hat drastisch abgenommen. Studierende suchen in erster Linie Lernplätze. Diese zur Verfügung zu stellen, ist und bleibt – neben der Versorgung mit Medien und Information – eine zentrale Aufgabe der Bibliothek. Zentrale Lernplätze sind jedoch bestenfalls an Campus-Universitäten von Vorteil. Dort wo sich Universitäten über die ganze Stadt verteilen, haben dezentrale Standorte weiterhin ihre Berechtigung, weniger der Medien als der Lernplätze wegen. Der Dualismus zwischen einer Zentralbibliothek und dezentralen Bibliotheken ist damit für die Nutzer*innen immer weniger nachvollziehbar, nicht zuletzt, weil es für die Bedürfnisse sowohl der studentischen wie der wissenschaftlichen Nutzer*innen keiner Zentralbibliothek mehr bedarf.
Zieht man darüber hinaus die Aufstellung des gesamten Bestandes in systematischer Freihand-Aufstellung und ihren zentralen Nachweis als Kriterium für die Einschichtigkeit heran, so zeigt sich schon rasch, dass dies kein taugliches Kriterium für die Charakterisierung von Bibliotheken mehr sein kann, denn in Bibliotheken jeglichen Typs nimmt die Bedeutung des gedruckten Bestandes und damit auch der Freihandaufstellung ab, zumal die elektronischen Medien in jeder Aufstellungssystematik fehlen.33 Ebenso schwindet die Bedeutung einer lokalen Katalogisierung angesichts der großen Mengen an verfügbaren Inhalten und der Mächtigkeit von bibliothekarischen wie kommerziellen Suchmaschinen.
Als vorläufiges Fazit kann damit festgehalten werden: Im 21. Jahrhundert gibt es keine ein- und keine zweischichtigen Bibliothekssysteme mehr, es gibt jedoch Universitäten mit zentraler oder dezentraler Finanz-Governance, mit unterschiedlichen baulichen Gegebenheiten und unterschiedlicher Forschungsstärke ihrer Trägereinrichtung.34
Blickt man in die jüngere Geschichte der Münchner Universitätsbibliothek, so war die einstmals größte Universitätsbibliothek Deutschlands, deren Gebäude, Kataloge und große Teile ihres Bestandes den Bomben des Zweiten Weltkriegs zum Opfer gefallen sind, für lange Zeit eine gescheiterte Bibliothek: Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hauste die Bibliothek 22 Jahre lang in Ruinen und Provisorien.35 Während dieser Zeit entstanden zahlreiche Instituts-, Seminar- und Lehrstuhlbibliotheken, die zusammen mit der gegenüber dem Universitätshauptgebäude liegenden Bayerischen Staatsbibliothek ganz überwiegend die Literaturversorgung der Münchner Universität übernommen hatten. Gegen die durch das neue Hochschulgesetz von 1974 vorgegebene Vereinheitlichung der bibliothekarischen Organisation ging die Universität gerichtlich, aber letztendlich erfolglos vor, da der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage Ende Januar 1980 abwies.36 In der Folge ließ sich eine erst langsame, dann entschiedene Integration der dezentralen Bibliotheken zu Fach- oder Bereichsbibliotheken als Teil der Universitätsbibliothek umsetzen, wobei die Universität erhebliche finanzielle Mittel einsetzte, um Fachbibliotheken neu zu bauen oder bestehende Räumlichkeiten durch grundlegende Umbauten entsprechend zu gestalten.37 Die 2007 erlassene Grundordnung der Universität regelt seitdem in ihrem § 4 sehr klar „Die Bibliothek ist eine zentrale Einrichtung der LMU.“38 Weiter heißt es ebenfalls sehr eindeutig, wenn auch in traditioneller Diktion: „Sie umfasst den gesamten Bücherbestand der Universität und gliedert sich in die zentrale Bibliothek und in Fachbibliotheken. Sie ist für die Versorgung der Universität mit Literatur und anderen Medien im Rahmen eines koordinierten Bibliotheks- und Informationsmanagements verantwortlich.“39 Wenn auch der Begriff der Zweischichtigkeit für das Bibliothekssystem der LMU München nie ganz passend war, da die erste Schicht, die Zentralbibliothek sowohl baulich wie auch im Hinblick auf die Literaturversorgung unterrepräsentiert ist, so ist jedoch das Kriterium der funktionalen Einschichtigkeit, wenn man diesen Begriff weiterverwenden möchte, spätestens seit dem Inkrafttreten der Grundordnung rechtlich erfüllt. Für die Praxis bedeutete dies, dass das bibliothekarische Fachpersonal nahezu vollständig der Universitätsbibliothek zugeordnet ist und zugleich die größeren, zum Teil erst nach baulichen Maßnahmen entstandenen Nutzungsstandorte Teil der Universitätsbibliothek wurden.40 Zwei Ereignisse markieren den vorläufigen Abschluss dieses Integrationsprozess: Zum einen die nach einem langen Planungsvorlauf 2019 eröffnete Fachbibliothek Philologcium, in die die Bestände von zehn früheren Institutsbibliotheken aufgegangen sind, zum anderen die 2022 nach kurzen und sehr konstruktiven Gesprächen mit der Juristischen Fakultät beschlossene Integration von den bis dahin von der Fakultät verwalteten Institutsbibliotheken in eine Fachbibliothek Rechtswissenschaft der Universitätsbibliothek. In der langen Planungsgeschichte der Fachbibliothek Philologicum war die damit verbundene Auflösung der Institutsbibliotheken im Bereich der Sprach- und Literaturwissenschaften, zwar nicht in der Fakultät, aber bei einzelnen Hochschullehrenden durchaus umstritten, der Neubau und die vollständige Integration in die Universitätsbibliothek fand jedoch seit der Eröffnung nur Anerkennung und keinerlei Kritik. Dabei spricht die hohe Attraktivität des neuen Gebäudes und die hohe Nutzungsfrequenz für sich. Beachtlicher ist daher der Wandel innerhalb der Juristischen Fakultät. Ohne dass es hier einen liegenschaftlichen Anlass gegeben hätte und damit entgegen allen bisherigen Erfahrungen der Universitätsbibliothek der LMU,41 ging der Wunsch zur Integration der Bibliotheken explizit von der Fakultät aus. Dies war eine Folge der Pandemie-Jahre, während der die Juristischen Fakultät sehr auf die infrastrukturelle Unterstützung der Universitätsbibliothek, insbesondere bei dem Reservierungs- und Zugangssystem, aber auch beim Campus-Lieferdienst angewiesen war. Noch wenige Jahre zuvor hatte die Fakultät entgegen des Wortlautes der Grundordnung strikt auf die Eigenständigkeit ihrer Bibliotheken bestanden. Gegenüber den verbesserten Services für die Nutzer und der effizienteren und rationaleren Abläufe schien der Fakultät die lange verteidigte Selbstständigkeit ihrer Bibliotheken keinen Vorteil mehr zu haben.
Für die Universitätsbibliothek der LMU markiert dieser Wandel bei einer der größten und auch überregional bedeutsamen Fakultät eine endgültige Abkehr vom dichotomen Modell der Schichtigkeit. Stattdessen ist die Entscheidung, welche Dienstleistungen zentral und welche dezentral angeboten werden, umso dringlicher. Hier zeigt sich, dass aufgrund der räumlichen Dislozierung der gesamten Universität das Angebot studentischer Lern- und Leseplätze dort erbracht werden muss, wo sich die Studierenden in der Regel aufhalten, in der Nähe ihrer Hörsäle, Seminare oder Labore – letztendlich also dezentral. Zugleich stellt die Dezentralität eine große Beanspruchung von Ressourcen, insbesondere von Personalressourcen dar, über die die Bibliothek in der Zukunft nicht mehr in ausreichendem Maße verfügen wird. Dagegen hat sich bei der Nutzung der Medien, nochmals beschleunigt während der Pandemie, ein Wandel ergeben: Die orts- und zeitunabhängige Nutzung von E-Medien gewinnt gegenüber der Nutzung gedruckter Monographien und Zeitschriften an Gewicht, auch die Informationserteilung erfolgt überwiegend auf elektronischem Wege – und alle forschungsnahen Dienste und Publikationsservices sind ohnehin per se ortsunabhängig.
In einem länger angelegten Organisationsentwicklungsprozess ist die Universitätsbibliothek dabei, ihre sowohl durch die programmatische Dezentralität der Universität wie aber auch durch die bisher stark dezentrale Aufbau- und Ablauforganisation der Universitätsbibliothek geprägten Strukturen neu zu konturieren. In einem ersten Schritt wurde die Leitungsstruktur der Fachbibliotheken neu geordnet und für die Fachreferate ein neu zugeschnittenes Aufgabenfeld jenseits der Leitung der Fachbibliotheken definiert.42 Dies stellte eine sehr deutliche Veränderung gegenüber der in vier Jahrzehnten gewachsenen Organisationsstruktur der Universitätsbibliothek der LMU dar, die wesentlich vom Aspekt der Integration dezentraler Bibliotheken, also der Herstellung funktionaler Einschichtigkeit geprägt war. Eine neue Organisation soll sich künftig weniger an ‚Bibliotheksschichten‘ als an Prozessen und den Bedürfnissen der Nutzer orientieren.43 Daher werden nun in einem weiteren Schritt einige der medizinisch-naturwissenschaftlichen Bibliotheken zu Benutzungsstandorten, an denen keine Medienbearbeitung mehr durchgeführt wird, umgewandelt. Mit einer Portfolio-Analyse nach dem Vorbild der neuen Universitätsbibliothek Zürich44 möchte die Universitätsbibliothek der LMU ihre künftige Strategie festlegen; weniger im Sinne einer hochfliegenden Vision, als eher in der pragmatischen Entscheidung, welche Aufgaben künftig priorisiert und welche mit geringerem Einsatz betrieben werden oder möglicherweise auch wegfallen können. Ohne dem vorzugreifen, zeichnet sich schon jetzt ab, dass Geschäftsgänge und auch viele Dienstleistungen künftig eher zentral erbracht werden müssen, dass aber insbesondere den größeren (dezentralen) Standorten als Lernzentren und Orte der Begegnung eine wachsende Bedeutung zukommen wird, nicht zuletzt da an der LMU nie eine wirkliche Zentralbibliothek existierte, sondern die Räumlichkeiten im Hauptgebäude der Universität eher eine Bibliotheks(-verwaltungs)-Zentrale beherbergen. An den geisteswissenschaftlichen Standorten wird der in systematischer Freihandaufstellung präsentierte Bestand, ursprünglich ein zentrales Kriterium für die Einschichtigkeit, auf unabsehbare Zeit weiterhin von Bedeutung sein. Dass die Budgets nach wie vor weitgehend dezentral organisiert sind und dies – auch aufgrund der größeren Robustheit gegenüber den Anforderungen einer publikationsanzahlbasierten Finanzierung im Rahmen der Open Access-Transformation – auch so bleiben wird, zählt dabei zu den zu bewältigenden Herausforderungen. Die Begriffe der Ein- oder Zweischichtigkeit haben dabei – nicht nur in München, sondern generell45 – ihren Erklärungswert verloren. Sie waren hilfreich für die Klassifikation der universitären Bibliothekssysteme in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts – diese ist nun Vergangenheit.
Auberer, Benjamin; Spenger, Martin: Selbstverständnis in Bewegung. Entwicklungsperspektiven des wissenschaftlichen Bibliotheksdienstes an der UB der LMU München, in: b.i.t.online 27 (4), 2024, S. 321-326, https://www.b-i-t-online.de/heft/2024-04-fachbeitrag-auberer.pdf, Stand: 18.04.2025.
Barth, Dirk: Vom zweischichtigen Bibliothekssystem zur kooperativen Einschichtigkeit, in: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie 44 (5), 1997, S. 495-522.
Barth, Dirk; Brugbauer, Ralf: Zwischen Fachreferat, Management und Informationstechnologie. Zur Berufswirklichkeit des wissenschaftlichen Dienstes in universitären Bibliothekssystemen, in: ABI-Technik 18 (2), 1998, S. 122-130, https://doi.org/10.1515/ABITECH.1998.18.2.122.
Bonte, Achim: Tradition ist kein Argument. Das Bibliothekssystem der Universität Heidelberg auf dem Weg zur funktionalen Einschichtigkeit, in: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie 49 (5-6), 2002, S. 299-305.
Brahms, Ewald; Müller, Christoph: Moving Libraries. Transformationen und Potentiale. 2. DACHS-Tagung am 14. und 15. Februar 2024 in St. Gallen, in: o-bib 11 (2), 2024, S. 1-9, https://doi.org/10.5282/o-bib/6033.
Brintzinger, Klaus Rainer: Integrierter Geschäftsgang in einer dezentralen Bibliothek der Universität Tübingen, in: Fiand, Bettina; Hilberer, Thomas; Lagler, Wilfried u. a. (Hg.): "Fest-Platte". Beiträge aus der Universitätsbibliothek Tübingen für Berndt von Egidy anläßlich seines Ausscheidens aus dem aktiven Bibliotheksdienst im Juli 2003. Tübingen 2003, S. 116-123.
Brintzinger, Klaus-Rainer: Bau ermöglicht Entwicklung, in: In: Siebert, Irmgard; Haubfleisch, Dietmar (Hg.): Vom Sinn der Bibliotheken. Festschrift für Hans-Georg Nolte-Fischer, Wiesbaden 2017, S. 75-88. Online: https://epub.ub.uni-muenchen.de/71704/1/RB_10.pdf, Stand: 27.02.2025.
Brintzinger, Klaus-Rainer: Bibliothekscontrolling zwischen Steuerung und Kontrolle. Erfahrungen aus Baden-Württemberg, Vortrag vom 23.03.2006, gehalten auf dem 95. Deutschen Bibliothekartag in Dresden. Online: https://opus4.kobv.de/opus4-bib-info/files/171/Brintzinger.pdf, Stand: 27.02.2025.
Brintzinger, Klaus-Rainer: Bilanzierung und Bewertung von Bibliotheksbeständen, in: Bibliotheksdienst 35 (10), 2001, S. 1320-1327, https://doi.org/10.1515/bd.2001.35.10.1320.
Brintzinger, Klaus-Rainer: Fachbibliotheken der Universitätsbibliothek der LMU München. Aus Bücherspeichern werden Lernorte, in: Holländer, Stephan; Sühl-Strohmenger, Willy; Syré, Ludger (Hg.): Hochschulbibliotheken auf dem Weg zu Lernzentren. Beispiele aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, Wiesbaden 2021, S. 205-218.
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